Entnahme und Verarbeitung wild lebender Pflanzen

Für die gewerbsmäßige und private Entnahme und Verarbeitung wild lebender Pflanzen in Kassel benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Wer wild wachsende Pflanzen oder Teile davon für den Handel oder für gewerbliche Zwecke sammeln will (z.B. Feldblumen, Heidelbeeren, Moos, Farne, Flechten usw.), braucht dazu neben der Erlaubnis des Eigentümers auch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Damit soll eine Übernutzung derartiger Wildpflanzen verhindert werden. Die Genehmigung kann z.B. zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen vor einer die Art gefährdenden Verminderung oder Ausrottung mit Auflagen verbunden werden. Reichen Auflagen zum Schutz nicht aus, muss die Entnahme untersagt werden.

In der Genehmigung wird angegeben, welche Pflanzenarten, welche Teile, welche Mengen und an welchen Orten sie gesammelt werden dürfen.

Der Sammler muss die Genehmigung beim Sammeln mit sich zu führen und sie der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
 

  • Als Pflanzen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz gelten auch:
  • wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild lebender Arten,
  • Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,
  • ohne Weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und
  • ohne Weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse.

Als Pflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Flechten und Pilze.

Online-Services

Entnahme und Verarbeitung wild lebender Pflanzen online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel