Abfallablagerung, illegal

Beschreibung

Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen, nicht aber auf privaten oder öffentlichen Grundstücken abgelagert werden. Auch in der freien Natur wird wilder Müll achtlos, oftmals vorsätzlich, entsorgt. Neben Haus- und Sperrmüll gehören dazu auch pflanzliche Abfälle, zum Beispiel Gras-, Ast- und sonstiger Grünschnitt. Die so entsorgten Abfälle beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern verändern die Flora und Fauna und schädigen die Natur damit nachhaltig. Je nach Art und Zusammensetzung des Mülls kann es zu einer Gefährdung für Boden, Grundwasser, Gewässer und sogar für die Luft kommen.

Der durch die illegale Ablagerung von Abfall entstehende ökologische und ökonomische Schaden muss am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden.

Zudem stellt das Ablagern eine Zuwiderhandlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und hat bei Ermittlung des Verursachers ein Ordnungswidrigkeits- oder bei gefährlichen Abfällen sogar ein Strafverfahren zur Folge.

Wenn Ihnen im Stadtgebiet Abfälle auffallen, die augenscheinlich nicht nur kurzfristig zwischengelagert sind, melden Sie dies der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde. Dafür können Sie auch unseren  Online-Service nutzen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

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