Werbeanlagen

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten oder ortsfest genutzten Anlagen, die der Ankündigung, der Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Beschreibung

Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Werbeanlagen:

Leuchtreklamen, Beschriftungen und Beklebungen von bspw. Fenstern, Firmensignets als Logos, Schilder, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Fassaden­ausleger oder -ausstecker, Plakattafeln und Säulen, Werbeplanen an Baugerüsten uvm. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsicht

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel