Beschreibung
Über die Leistungen nach dem Bildungs‐ und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben:
- SGB II - Bürgergeld
- SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
- SGB XII - Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- AsylbLG - Asylbewerberleistungsgesetz
- WoGG (Wohngeld) [Wohngeld]
- BKGG (Kinderzuschlag)
Informieren Sie sich zum Beispiel über die Voraussetzungen oder die erforderlichen Unterlagen bitte auf unserer Informationsseite.
Online-Services
Nutzen Sie unseren Online-Service wenn Sie Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) beziehen.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bildung und Teilhabe, Ausbildungsförderung
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel