Sondernutzungserlaubnis für Kleinkunst und Straßenmusik

Kleinkunstaufführungen oder Straßenmusik auf öffentlichen Flächen sind erlaubnispflichtig.

Beschreibung

Straßenmusik belebt die Stadt. Daher begrüßen wir Ihren Auftritt. Allerdings müssen Sie und wir damit rechnen, dass sich auch einige Mitbürger oder Mitbürgerinnen von Straßenmusik gestört fühlen.

Haben Sie bitte Verständnis und sorgen Sie bitte selbst dafür, dass unsere Ordnungsbeamten keinen Anlass haben, wegen Missachtung der nachfolgenden Regeln einzugreifen.

  • Es werden täglich maximal drei Erlaubnisse an Einzelpersonen oder Gruppen verteilt.
  • Die Erlaubnis erhalten Sie entweder persönlich im Zuge Ihrer Vorsprache im Ordnungsamt der Stadt Kassel oder auf schriftlichen Antrag via E-Mail hin.
  • Wollen mehrere Musiker zusammen spielen, so braucht diese "Kleinkapelle" eine gemeinsame Erlaubnis, auf der die Anzahl aller beteiligten Straßenmusiker aufgeführt ist. Die Erlaubnis wird auf eine Person der Gruppe ausgestellt, die vor Ort verantwortlich ist.
  • In den Fußgängerzonen ist das Musizieren / Darstellen von Kleinkunst von 9 - 13 Uhr Uhr und von 15 - 21 Uhr erlaubt.
  • Sondernutzungserlaubnisse für Musik / Kleinkunst können an Einzelpersonen oder Gruppen erteilt werden. Pro Woche können Sie maximal eine Erlaubnis für zwei Tage erhalten.
  • Die Verwendung von Lautsprechern und Verstärkern ist untersagt.
  • Beginn des Musizierens bzw. der Darstellung ist jeweils zur vollen Stunde, nach 45 Minuten ist immer eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Spätestens während dieser Pause ist ein Standortwechsel vorzunehmen. Der neue Standort ist so zu wählen, dass am vorherigen kein Musiklärm durch die erzeugte Straßenmusik wahrnehmbar ist.
  • Die Benutzung besonders lautstarker Musikinstrumente ist nicht gestattet, dazu zählen z.B. Blasinstrumente, Schlagzeuge, Trommeln, Bongos u. ä.
  • Der Verkauf von Tonträgern mit ausschließlich eigenen Werken ist gestattet, ist aber bei der Antragsstellung anzuzeigen. Nicht zulässig ist der Verkauf anderer Waren wie z. B. T-Shirts.

Bei besonderen Anlässen (z. B. Weihnachtsmarkt, Stadtfest usw.) kann die Verfügbarkeit von Standorten eingeschränkt sein.

Anschrift und Öffnungszeiten