Drehgenehmigung - im öffentlichen Raum

Für Kameraaufnahmen im öffentlichen Bereich, bei denen eine Einschränkung der öffentlichen Fläche erforderlich ist, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.

Beschreibung

Die Genehmigung für Dreharbeiten im öffentlichen Raum hängen vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt:
Aufnahmen mit einer Handkamera oder eine Kamera auf einem Stativ fallen unter den Gemeingebrauch und sind genehmigungsfrei. Bei Dreharbeiten mit Einschränkungen der öffentlichen Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünlagen ist eine Drehgenehmigung aufgrund der Sondernutzung erforderlich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn öffentliche Flächen durch Sperrungen, Fahraufnahmen oder Aufbauten wie Tische, Gerüste, Zelte und anderes Equipment eingeschränkt sind.

Besonderheiten im Bergpark und der Karlsaue
Der Bergpark und die Karlsaue sind Eigentum des Landes Hessen und unterstehen der Verwaltung der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK). Anfragen zu dortigen Dreharbeiten sind daher direkt an die  MHK (Öffnet in einem neuen Tab) zu richten.

Anschrift und Öffnungszeiten

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