Beschreibung
Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden unter bestimmten Voraussetzungen zu ersetzen.
An Wohnhäusern entstehende Schäden durch Waschbären, Füchse, Marder oder anderes Raubwild sind nicht durch den Wildschadenersatz gedeckt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Waffen, Jagd und Fischerei
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel