Beschreibung
Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller/in erfüllt werden.
Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen bei den unten genannten Ansprechpartner/innen des Ordnungsamtes.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Waffen, Jagd und Fischerei
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel