Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller/Antragsstellerin erfüllt werden.
Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von uns.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Waffen, Jagd und Fischerei
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel