Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich, wenn die vermittelten Prüfungsinhalte denen in Hessen entsprechen. (Dies ist nicht der Fall in den Bundesländern Hamburg, Nordrhein‐Westfahlen, Brandenburg und Mecklenburg‐Vorpommern. Aus diesen Ländern stammenden Prüfungsnachweisen sind Nachweise über die Sachkunde sowie der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang beizufügen.)
Die Auskunft über den Besitzer/die Besitzerin erhalten Sie bei Bedarf beim Verband Hessischer Fischer e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
Jugendfischereischein (Prüfungsfrei):
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einer ausgestellten Fischereiabgabe Bescheinigung für Jugendliche ausüben.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel