Fundsachen - Wertgegenstand gefunden

Haben Sie einen Wertgegenstand gefunden und möchten dies melden?

Beschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mindestens 10 €) gefunden haben, sind Sie verpflichtet diesen Fund anzuzeigen. Dabei wird der Gegenstand, der Ort und die Zeit, an der Sie den Gegenstand gefunden haben, sowie Ihre Personalien festgehalten.

Keine Fundsachen sind Wertgegenstände mit einem Wert von unter 10 € und/oder absichtlich vom Eigentümer abgestellt oder entsorgte Sachen, z. B. alte, nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, abgelaufene Medikamente, alte Möbelstücke (Sperrmüll) usw..
Diese Sachen sind ausdrücklich von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Herrenlose Fahrräder müssen der Polizei in Kassel angezeigt und dürfen ausschließlich von den Polizeirevieren angenommen werden. Das Fundbüro darf keine Fahrräder entgegennehmen. Eine Fundanzeige beim Fundbüro ersetzt nicht die Anzeige bei der Polizei.

Online-Services

Sie können den gefundenen Wertgegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro erfassen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fundsachen abholen können. Ihre persönliche Vorsprache im Fundbüro mit dem gefundenen Gegenstand ist erforderlich.

Besonderheiten

Online-Fundbüro (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Fundsachen - Wertgegenstand gefunden

Anschrift

Raum: D 1.169, Zugang über Rathausinnenhof, 1. Obergeschoss

Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Kontakt

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