Beschreibung
Zur Ermittlung von vollstreckungsrelevanten Daten ist die Vollstreckungsbehörde ermächtigt bei Dritten (z.B. Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (kurz: BaFin)) Auskünfte einzuholen oder von der / dem Zahlungspflichtigen eine Vermögensauskunft zu verlangen.
Die Vermögensauskunft ersetzt seit dem 01.01.2013 die eidesstattliche Versicherung.
Vorrangiges Ziel der Vollstreckungsbehörde aber ist es, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, greifen die durch den Gesetzgeber eingeräumten Vollstreckungsmaßnahmen.