Grundstücksabgaben - Straßenreinigung

In Kassel wird die Straßenreinigung durch die Stadtreiniger durchgeführt.
Zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt die Stadt Kassel Straßenreinigungsgebühren.

Beschreibung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. Juni 2025 die Siebzehnte Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel (Straßenreinigungs‐ und ‐gebührensatzung) vom 16. Dezember 1991 beschlossen. Die Änderung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Die Gebührensätze waren davor zuletzt zum 1. Januar 2009 geändert worden.

Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten (FAQ-Liste) finden Sie auf der Homepage der  Stadtreiniger.

Als Grundstück im Sinne der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel (Straßenreinigungs‐ und ‐gebührensatzung)ist ohne Rücksicht auf die Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 70 Bewertungsgesetz bildet.

Wird ein Grundstück von mehreren zu reinigenden Straßen erschlossen, wird die Gebühr entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse mehrfach erhoben.
Die Straßenreinigungsgebühr errechnet sich nach:

  • einer fiktiven Frontmeterlänge, die sich nach der Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche bemisst (Berechnungsmeter). Das gilt sowohl für Anlieger/innen (Grundstücke, die durch die öffentlichen Straßen erschlossen sind), als auch für Teilhinterlieger/innen (Angrenzung nur mit einem Teil der der Straße zugewandten Grundstücksseite) und Vollhinterlieger/innen (ohne Angrenzung, jedoch mit der Möglichkeit eines Zugangs zum Grundstück).  

Beispiel: Die Quadratwurzel aus 900 qm Grundstücksfläche ist "30", also "30" Berechnungsmeter (fiktive Frontmeter).  

  • der Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklasse)

Grundlage hierzu ist das Straßenverzeichnis, in dem für die Straßen im Stadtgebiet die Häufigkeit ihrer Reinigung festgelegt ist. Hierbei unterscheidet man seit dem 1. Juli 2025 zwischen insgesamt fünf Reinigungsklassen, nachdem zu diesem Zeitpunkt zwei zusätzliche Reinigungsklassen (RK) eingeführt wurden. Entsprechend dieser Reinigungsklassen setzt das Amt Kämmerei und Steuern die Gebühren für die Straßenreinigung fest.

Die  Straßenreinigung wird durch die Stadtreiniger Kassel durchgeführt.

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