Beschreibung
Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, entscheidet das zuständige Finanzamt im Rahmen der Einheitswertfeststellung.
Wird ein Grundstück von mehreren zu reinigenden Straßen erschlossen, wird die Gebühr entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse mehrfach erhoben.
Die Straßenreinigungsgebühr errechnet sich nach:
- einer fiktiven Frontmeterlänge, die sich nach der Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche bemisst (Berechnungsmeter). Das gilt sowohl für Anlieger/innen (Grundstücke, die durch die öffentlichen Straßen erschlossen sind), als auch für Teilhinterlieger/innen (Angrenzung nur mit einem Teil der der Straße zugewandten Grundstücksseite) und Vollhinterlieger/innen (ohne Angrenzung, jedoch mit der Möglichkeit eines Zugangs zum Grundstück).
(Beispiel: Die Quadratwurzel aus 900 qm Grundstücksfläche ist "30", also "30" Berechnungsmeter (fiktive Frontmeter).
- der Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklasse)
Grundlage hierzu ist das Straßenverzeichnis, wonach für die Straßen im Stadtgebiet die Häufigkeit Ihrer Reinigung festgelegt wurde.
Hierbei unterscheidet man zwischen drei Reinigungsklassen (RK), für die entsprechende Gebühren festgesetzt werden.
Die Straßenreinigung wird durch die Stadtreiniger Kassel durchgeführt.
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