Betriebsverlegungen innerhalb des Stadtgebietes sowie Änderungen der gewerblichen Tätigkeit von Gewerbebetrieben in Kassel sind bei der Abteilung Steuern anzuzeigen.
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Details
Voraussetzungen
Ihr bisheriger Gewerbebetrieb war und wird auch in der Stadt Kassel gemeldet bleiben.
Sofern Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt haben, ist dort eine neue Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Weitere Informationen über eine Gewerbeanmeldung in der Stadt Kassel, erhalten Sie in nachfolgendem Link: Gewerbeanmeldung
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Gewerbeummeldung durchzuführen:
persönliche Vorsprache
per Post
per Fax: 0561 787 -2232
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht persönlich zur Gewerbeummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Bei schriftlicher Beantragung, übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie
Fristen
Ihr Gewerbe können Sie maximal 4 Wochen vorher ummelden, spätestens allerdings zum Tag der Verlegung des Gewerbes.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache wird die Gewerbeummeldung in der Regel direkt an dem Tag vorgenommen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gewerbeabmeldung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Formular zur Gewerbe-Ummeldung (im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden) - wird nicht benötigt, wenn Sie persönlich vorsprechen.
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (in gut lesbarer Kopie); die/der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Gebühren
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden/des Geschäftsführers ist keine Gewerbeummeldung erforderlich. Eine formlose Mitteilung nach erfolgter Ausstellung des neuen Personalausweises ist ausreichend.
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