Reisen mit Betäubungsmitteln

Für Reisen ins Ausland können Betäubungsmitteln in einer angemessenen Menge für den persönlichen Gebrauch mitgenommen werden, sofern eine von der verschreibenden Ärztin/vom verschreibenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird.

Beschreibung

Diese ärztliche Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von einem Gesundheitsamt beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die entsprechende Arztpraxis befindet.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Diese Vorgaben gelten einheitlich gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens für Reisen in die entsprechenden Mitgliedsstaaten.

Bei Reisen mit Betäubungsmitteln in Nichtmitgliedsstaaten des Schengener Abkommens wird geraten, ähnlich zu verfahren und sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigen zu lassen und bei der Reise mitzuführen.

Weiterführende Informationen sowie Vorlagen für die ärztliche Bescheinigung zum Ausdrucken finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit Betäubungsmitteln (Öffnet in einem neuen Tab)

 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI): Reisen mit Betäubungsmitteln (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Hygienische Dienste

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Gesundheitsamt, Standort Kassel
Anschrift: Wilhelmshöher Allee 19−21, 34117 Kassel
Kontakt:  0561 787-1960

Gesundheitsamt, Standort Hofgeismar
Anschrift: Garnisonstraße 6, 34369 Hofgeismar
Kontakt:  0561 787-6900 oder  0561 787-6905

Gesundheitsamt, Standort Wolfhagen
Anschrift: Ritterstraße 1, 34466 Wolfhagen
Kontakt:  0561 787-6952 oder  0561 787-6950

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen sind tote Menschen.
Manchmal müssen Leichen aus Deutschland in ein anderes Land gebracht werden.
Dafür braucht man einen Leichen-Pass.
Das ist ein Papier für die Leiche.
Darin steht:
Diese Leiche darf in ein anderes Land gebracht werden.

Manchmal braucht man so ein Papier auch in Deutschland.
Zum Beispiel:
Für den Transport von einer Leiche in ein anderes Bundes-Land.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Das ist ein Papier vom Gesundheits-Amt.
Darin steht:
Diese Person hat Infos über Lebensmittel bekommen.
Sie weiß:
Diese Gesetze muss man einhalten
Und diese Regeln muss man beachten,
wenn man etwas mit Lebensmitteln macht.

Man braucht dieses Papier:

  • Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet.
  • Wenn man Lebensmittel verkauft.
  • Wenn man für andere Menschen Essen macht.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

interdisziplinär

interdisziplinär

Man spricht es so: inter-dis-zi-plinär.
Es bedeutet:
Man benutzt Sachen aus verschiedenen Bereichen.
Man arbeitet mit Wissen aus verschiedenen Bereichen.

Zum Beispiel:
Fach-Leute aus einer Schule arbeiten zusammen mit Fach-Leuten von einem Amt.

präventiv (Prävention)

präventiv (Prävention)

Das bedeutet:
Man schützt sich vor etwas.
Auch wenn das noch gar nicht passiert ist.

Zum Beispiel:
Man schützt sich vor einer Krankheit.
Auch wenn man diese Krankheit noch nicht hat.
Man passt auf.
Dann bekommt man die Krankheit nicht.
Man kann auch sagen: vorbeugen.

stationäre Pflege (stationär)

stationäre Pflege (stationär)

Stationär bedeutet:
Etwas ist an einem Ort.
Es bleibt auch an diesem Ort.

Stationäre Pflege bedeutet:
Diese Pflege wird immer in einem Pflege-Heim gemacht.