Schöffenamt

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden.

Schöffen­amt

Beschreibung

Schöffinnen und Schöffen fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen. Schöffinnen und Schöffen sind in Strafprozessen beim Amts- oder Landgericht Kassel tätig.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre ist,
  • zum Zeitpunkt der Wahl in Kassel wohnt.

Ausführliche Informationen zum Schöffenamt und zur Wahl finden Sie hier:  www.schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Zum Thema Schöffen gibt es auch einen  informativen Beitrag in der Hessenschau (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten