Genehmigung des Stadtwappens

Das Stadtwappen der Stadt Kassel ist ein Hoheitszeichen und als solches laut Satzung genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Die Genehmigung wird versagt oder widerrufen, wenn

a)       das Ansehen der Stadt Kassel durch den vorgesehenen Gebrauch des Wappens gefährdet oder geschädigt wird,

b)       der Anschein des amtlichen Charakters erweckt wird,

c)       eine missbräuchliche Verwendung nicht ausgeschlossen ist,

d)       das Wappen für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke verwendet wird,

e)       das Stadtwappen nicht heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben ist oder

f)        die Genehmigungsbedingungen nicht eingehalten werden.

Bei Widerruf der Genehmigung entsteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Das Stadtwappen zeigt auf blauem (Farbe: HKS 47) Schild einen von oben links nach unten rechts verlaufenden silbernen (Farben: Silber oder Weiß) Schrägbalken. Im oberen Feld sind sechs und im unteren Feld sieben silberne dreiblättrige Kleeblätter.

Anschrift und Öffnungszeiten

  • Stadtgeschichte

    Stadtwappen

    Die Entstehung des Kasseler Stadtwappens und die Bedeutung der durch einen Schrägbalken getrennten Kleeblätter ist bis heute nicht ganz geklärt. Aber es gibt schlüssige Vermutungen.