Online-Services nicht erreichbar
Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:
- Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
- Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
- Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das amtliche Kennzeichen darf mit maximal acht Stellen bedruckt sein. Bei Angaben einer Klassifizierung z. B. (Saison = "4/10", Oldtimer = "H", Elektro = "E") entfällt eine Stelle der Kennzeichenkombination. Umlaute (Ä, Ü, Ö), sowie die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind gesetzlich unzulässig und dürfen nicht vergeben werden.
Kennzeichen können Sie für
- PKW´s / LKW´s,
- Motorräder, sowie
- Saison- und Oldtimer-Fahrzeuge reservieren.
Besonderheiten
- Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen bei PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen, dürfen maximal sieben Stellen haben, da die letzte Stelle durch die Klassifizierung belegt wird z. B. (Saison = "4/10", Oldtimer = "H", Elektro = "E").
- Motorräder dürfen ohne Klassifizierung von z. B. (Saison = "4/10", Oldtimer = "H", Elektro = "E") maximal sieben Stellen haben.
Online-Services
- Sie können für Stadt Kassel und Landkreis Kassel ein Wunschkennzeichen mit KS, WOH oder HOG über unseren Online‐Service für 30 Tage reservieren.
- Sollte die Reservierungsdauer nicht ausreichen, können Sie telefonisch eine Verlängerung von drei Monaten eintragen lassen.
- Die Gebühr für das Wunschkennzeichen wird erst bei der Zulassung des Fahrzeuges mit berechnet.