Online-Services nicht erreichbar
Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:
- Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
- Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
- Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, wieder auf Sie zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich, sofern Sie die alte Kennzeichenkombination nicht beibehalten möchten.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
- die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.
Dazu können Sie auch unseren Online‐Service nutzen und Ihr Fahrzeug jederzeit direkt von zu Hause aus wieder zulassen.
Online-Services
Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät
Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
- die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.
Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar