100 km/h Zulassung für Kombination

Sie benötigen eine Plakette, damit erkennbar ist, dass Ihr Gespann auf Autobahnen und Landstraßen 100 km/h fahren darf.

Aktuell kann es vereinzelt zu Problemen bei der Online Außerbetriebsetzung kommen. Derzeit wird schnellstmöglich an einer Fehlerbehebung gearbeitet. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

  • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
  • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
  • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

Sofern eine technische Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wurde, entnehmen Sie bitte weitere Informationen der  Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Veränderung)

Anschrift und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Kassel

Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen

Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar

Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

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  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
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  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.