Der Führerschein ermöglicht Jugendlichen ab 17 Jahren in Begleitung einer berechtigten erwachsenen Person am Verkehr teilzunehmen.
Beschreibung
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" (BF 17) ist es, jungen Fahranfängern/innen durch einen/eine erfahrene/n Begleiter/in vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Antragsteller
Das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen B oder BE mit 17 in Begleitung eines/einer erfahrenen Verkehrsteilnehmers/in kann im Alter von 16,5 Jahren beantragt werden.
Begleitperson
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU/EWR-Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Die gesetzlichen Vertreter/innen müssen der Begleitperson ausdrücklich zustimmen.
Damit die Begleitung reibungslos funktioniert, wird dem Antragsteller/der Antragstellerin und jeder Begleitperson die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung dringend empfohlen. Wann der nächste Kurs stattfindet können Sie beim Fahrschullehrverband erfahren, Tel.: 0561/825125.
Verfahrensablauf
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Persönliche Vorsprache
Nur der/die Antragsteller/in muss persönlich vorsprechen. Eine persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten bzw. der Begleitperson/en ist nicht erforderlich, sofern das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mitgebracht wird.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat, bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden.
Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fahrerlaubnis ab 17 ist der Führerschein frühestens ab dem 18. Geburtstag bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage des vorläufigen Führerscheins ab 17 abzuholen.
Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag verfällt die Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins. Solange darf der vorläufige Führerschein auch ohne Begleitperson genutzt werden.
Bearbeitungsdauer
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen die Fahrerlaubnis ab 17 direkt ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)"
Den Namen der Fahrschule, die Sie zur Prüfung begleitet.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste-Hilfe-Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes.
Unterlagen der Erziehungsberechtigten und Begleitperson/en:
Kopie aktueller Führerschein und gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
Sofern Erziehungsberechtigte nicht Begleitpersonen sind, ist die Vorlage des Führerscheines nicht erforderlich.
evtl. Kopie vom Sorgerechtsbeschluss, sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein
61,80 Euro, Ersterteilung inkl. einem Begleiter/einer Begleiterin
zzgl. 7,70 Euro, Ausfertigung der Prüfbescheinigung
ggf. zuzüglich 28,60 Euro, für Schaltkompetenz B197
ggf. zuzüglich 8,40 Euro, für jede/n weitere/n Begleiter/in
ggf. zuzüglich 4,90 Euro Direktversand
Wenn ab dem 18. Lebensjahr der Karteikartenführerschein abgeholt wird, kommen keine weiteren Gebühren hinzu.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
In unserem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit direkt mit PayPal, Mastercard oder Visacard zu bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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