Beschreibung
Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, darf nur sechs Monate nach der ersten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Führerschein fahren.
Inhaber einer gültigen EU- ‐Ausland oder EWR-Fahrerlaubnis (Island, Norwegen, Liechtenstein) müssen ihre Führerscheine nicht umtauschen, es sei denn, die Gültigkeit des Führerscheins läuft demnächst ab oder es besteht keine Fahrberechtigung
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Detaillierte Informationen und Merkblätter zu der Gültigkeit ausländischer Führerscheine bietet auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Öffnet in einem neuen Tab) auf seiner Internetseite.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100
Kontakt
Sonderregelungen zu ukrainischen Führerscheinen
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hat besondere und vorübergehende Maßnahmen für gültige ukrainische Führerscheine erlassen, die seit 27. Juli 2022 in Kraft sind:
- gültige, von der Ukraine ausgestellte Führerscheine, werden in der Europäischen Union anerkannt
- Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine dürfen im Umfang ihrer Berechtigungen in Deutschland auch dann Auto fahren, wenn nach Begründung des deutschen Wohnsitzes mehr als 6 Monate vergangen sind.
- Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
- Auf eine Übersetzung zum ukrainischen Führerschein wird verzichtet.
Diese Maßnahmen gelten für Inhaber ukrainischer Führerscheine, denen vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird und umfasst
- ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
- Staatenlose sowie
- Staatsangehörige anderer Drittländer, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine Schutz genossen haben und
- deren Familienangehörige
Die Fahrberechtigung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schutzstatus endet.
Die genannten Maßnahmen sind nur auf gültige ukrainische Führerscheine anwendbar. Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wurden hierzu folgende Daten mitgeteilt:
Ausstellungsdatum | Klasse | Gültigkeit |
bis 24.03.2011 | alle | unbefristet |
25.03.2011 - 27.03.2013 | alle | 50 Jahre |
28.03.2013 - 15.06.2013 | C- und D-Klassen | 10 Jahre |
28.03.2013 - 15.06.2013 | A- und B- Klassen | 20 Jahre |
ab dem 06.09.2013 | alle | 30 Jahre |
Fahranfänger (Probezeit) | 2 Jahre |
Zur Gültigkeit für Ausstellungen in der Zeit vom 16.06.2013 bis 05.09.2013 liegen derzeit keine Informationen vor.
Die Ausstellung von Ersatzführerscheinen für verloren gegangene oder gestohlene ukrainische Führerscheine ist aktuell nicht möglich. Auch die Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen kann nicht erfolgen.
Digitale Führerscheine werden nur anerkannt, wenn sie anhand der ukrainischen Register auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden können.