Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Fahrerlaubniswesen
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Mund Nasen Bedeckung tragen dürfen, vereinbaren Sie bitte telefonisch über die Behördennummer (0561) 115 einen Termin oder senden Sie uns Ihren Terminanfrage per E-Mail an infokasselde.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
zur Terminvereinbarungen für die Fahrerlaubnisbehörde
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Der Wartebereich befindet sich in Zimmer 312!