Erreichbarkeit
Derzeit ist unser Passbildautomat defekt. Anträge werden trotzdem aufgenommen, das Foto kann entweder nachgereicht oder vom Kunden vorübergehend selbst mitgebracht werden. Erst, wenn das Foto nachgereicht wird, geht die Bestellung an die Bundesdruckerei.
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird Folgendes benötigt:
- Untersuchungsberechtigungsschein(dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
- Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen)
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Informationsschalter im Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel