Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union

Die Schülersammelliste wird Schulen für Klassenfahrten innerhalb der EU ausgestellt und kann notwendige Visa und Reisepässe für ausländische Schüler/Innen ersetzen.

Beschreibung

Ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind (Drittstaater), sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und hier die Schule besuchen, benötigen in vielen Fällen neben dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passpapier bei der Einreise in unsere Nachbarstaaten ein Visum. Ein solches Visum ist vor der Einreise bei der Auslandsvertretung des zu besuchenden Staates in Deutschland einzuholen.

Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis) besitzen, benötigen kein Visum für die so genannten Schengen-Staaten (Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Dies gilt sowohl für die Durchreise als auch für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Nationalpass ihres Herkunftsstaates verfügen, in dem der deutsche Aufenthaltstitel eingeklebt ist oder sie im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind.


Hinweise für begleitende Lehrerinnen und Lehrer
Die Beantragung sowie die Ausstellung der Visa im Rahmen von Klassenfahrten führen häufig zu Problemen, da der Zeitraum bis zur Durchführung der Klassenfahrt für die Erteilung eines Visums nicht ausreicht oder die Teilnehmer/innen über keinen eigenen Pass verfügen. Daher hat der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland beschlossen. Nach diesem Beschluss verlangen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Schülerinnen bzw. Schülern, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, für einen Kurzaufenthalt oder die Durchreise kein Visum, wenn

  1. es sich um eine Klassenfahrt handelt, 
  2. sämtliche Schüler/innen der Gruppe (auch Deutsche) aufgeführt sind,
  3. die Gruppe von einem Lehrer/einer Lehrerin der betreffenden Schule begleitet wird und 
  4. der/die betreffende Schüler/in auf die "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" gesetzt wird.

Neben der Visumfunktion kann diese Liste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Aufgabe des Ausweisersatzes erfüllen (Passbild erforderlich), wenn zusätzlich eine entsprechende Bestätigung der Ausländerbehörde ausgestellt wird.


Sofern die Schülersammelliste auch nur für einen Schüler als Ausweisersatz genutzt wird, muss eine formlose Liste aller Reiseteilnehmer/innen (auch deutsche Teilnehmer/innen, Teilnehmer/innen mit EU-Staatsangehörigkeit und Lehrer/innen) vorgelegt werden. Notwendige Angaben auf der Liste:

  • Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdaten
  • Geburtsorte
  • Staatsangehörigkeit


Für alle anderen Reiseländer gilt:
Bitte ermitteln Sie frühzeitig die Staatsangehörigkeit aller ausländischen Schülerinnen und Schüler und fragen Sie bei den Vertretungen (Botschaft oder Konsulat) des jeweiligen Reiselandes und der Transitländer nach den notwendigen Papieren.
 Vertretungen fremder Staaten (Öffnet in einem neuen Tab)


Achtung Italienreisende
Die Schweiz und Liechtenstein sind keine EU-Staaten. Bei Durchreisen ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an! Durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen, ist keine Liste erforderlich, wenn ein noch mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltstitel vorhanden ist.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Das ist ein Papier für Schul-Klassen.
Damit können alle Schüler in ein anderes Land von der EU reisen.
Auch wenn nicht alle Schüler einen Reise-Pass haben.
Oder.
Wenn nicht alle Schüler die Papiere für eine Reise durch einen Dritt-Staat haben.
Eine Schüler-Sammel-Liste ist ein Ersatz.
Wenn man keinen Aufenthalts-Titel hat.
Mit dieser Liste können alle Schüler gemeinsam ins Ausland reisen.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Das sind bestimmte Länder.
Diese Länder sind nicht Mitglied in der EU.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 28 Ländern in Europa.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Freizügigkeit (freizügig)

Freizügigkeit (freizügig)

Menschen aus der EU können nach Deutschland kommen.
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
Sie können ohne so ein Papier in Deutschland leben.
Sie können auch ohne so ein Papier in Deutschland arbeiten.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Auflage ist ein anderes Wort für Pflicht.
Eine Wohn-Sitz-Auflage bedeutet:
Man muss an einem Wohn-Ort bleiben.

In diesen Papieren vom Staat steht:

So lange darf eine Person in Deutschland bleiben:

  • Aufenthalts-Gestattung.
  • Duldung.
  • Aufenthalts-Erlaubnis.
Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
In dieser Gegend darf sich eine Person aufhalten.
Dort darf die Person sein.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Das ist ein Kurs für Menschen aus anderen Ländern.
In dem Kurs lernt man:

  • Die deutsche Sprache.
  • Etwas über die deutsche Geschichte.
  • So lebt man in Deutschland.
  • Diese Sachen sind wichtig im Zusammen-Leben.
Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.