Beschreibung
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (d.h. auch jede selbständige Tätigkeit oder jede Beschäftigung). Soweit nicht anders geregelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
Details
Voraussetzungen
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf
- Ihr Lebensunterhalt und derjenige Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der dt. Sprache (B1-Sprachkenntnisse)
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest)
- Sie haben keine relevanten Straftaten begangen (dies wird im Einzelfall von der Ausländerbehörde beurteilt)
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie selbst und Ihre mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
- Sie haben Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung für sich selbst und ggf. Ihren mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehegatten geleistet
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann nicht erteilt werden an:
- Studenten und Auszubildende
- Personen die sich mit einem humanitären Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Ausnahme: Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG)
- Personen die sich nur zum vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhalten
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des Daueraufenthalt-EU dauert ab Vollständigkeit der Unterlagen etwa fünf Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Pass
- Bisherige Aufenthaltserlaubnis
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Einkommensnachweise
- Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (z.B. 60 Monate Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen)
- Eventuelle berufsrechtliche Erlaubnisse
- Nachweis über B1-Sprachkenntnisse (z.B. abgeschlossener Integrationskurs)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
- Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z.B. abgeschlossener Integrationskurs)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag der aktuellen Wohnung mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung
Bei Arbeitnehmer*innen:
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate)
- Aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Bei Selbstständigen/Freiberuflichen:
- Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich
Gebühren
Erteilung: 109€
Bei Antragstellung ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 54,50€ zu entrichten.
Falls der Antrag positiv abgeschlossen wird, wird diese entsprechend mit der Gesamtgebühr verrechnet.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Bitte beachten Sie bei Barzahlung:
Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 Euro. Der Automat wechselt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben 6 Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeungsandrohung.
Hinweis:
Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.
Bevor Sie einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen informiert haben und ob Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU benötigen, z.B. weil Sie in ein anderes Land der Europäischen Union übersiedeln möchten.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, besteht bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, z.B. aus beruflichen Gründen, die Möglichkeit, dass die Ausländerbehörde eine längere Frist bestimmt, damit die Niederlassungserlaubnis nicht nach sechs Monaten erlischt.
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
---|---|
Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 14 - 17.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Seit 4. Juli finden Sie die neuen Räumlichkeiten im Rathaus. Nutzen Sie am einfachsten den Eingang von der Oberen Karlsstraße in den 3. und 4. Stock.
Terminvereinbarungsmöglichkeiten in der Abteilung Zuwanderung und Integration
- über die Behördennummer (0561) 115
- über unser Kontaktformular
Hinweis: Das Serviceangebot der Ausländerbehörde zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni Kassel wird derzeit nicht mehr angeboten.
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115.
Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.