Beschreibung
Aufenthaltsgestattung, Duldung und aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis
(§§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein, d. h. es ist festgelegt, wo eine Person wohnhaft sein muss.
Der folgende Online-Service ermöglicht die Beantragung des Änderung der Wohnsitzauflage für Antragstellende mit Aufenthaltserlaubnissen.
Antragstellende mit Duldung können ihre Anträge über das Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab)stellen.
Für Antragstellende mit einer Aufenthaltsgestattung ist kein Termin möglich, die Zuständigkeit innerhalb und nach Hessen liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Online-Services
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel