Vormundschaft

Übertragung der Sorgeberechtigung für einen minderjährigen Menschen nach einer gerichtlichen Entscheidung oder bei Minderjährigkeit der Kindesmutter.

Beschreibung

Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
  • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall oftmals die elterliche Sorge entzogen.
  • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw., sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
  • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Zu dieser Vormundschaft "kraft Gesetzes" gibt es noch ergänzende Regelungen, wann die Vormundschaft nicht bzw. in welchen Fällen sie ebenfalls eintritt. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt.
 
Anstelle der Vormundschaft ist auch eine Pflegschaft möglich. Eine Pflegschaft umfasst nur einige Regelungsbereiche der Vormundschaft, z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge.
 
Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

Anschrift und Öffnungszeiten

Vormundschaft

Montag8.30 - 9.30 Uhr
Mittwoch8.30 - 9.30 Uhr
Freitag8.30 - 9.30 Uhr

Hinweis

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Pflegschaft

Pflegschaft

Eine Pflegschaft ist so etwas Ähnliches wie eine Vormundschaft.
Es bedeutet:
Eine erwachsene Person kümmert sich um eine minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.

ABER:
Die erwachsene Person kümmert sich nur um ganz bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Gesundheit
  • Rechtliche Sachen.
Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse