Unterhaltsvorschuss

Bei der Unterhaltsvorschusskasse kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragen, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.

Beschreibung

Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie im Bürgergeld-Bezug ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro verdienen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395 Euro monatlich

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Scheidemannplatz 1
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.

Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse