Aufsicht von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Die Heimaufsicht des Jugendamtes überwacht und gewährleistet die räumlichen und personellen Bedingungen von Heimen oder heimähnlichen Einrichtungen.

Beschreibung

Im Rahmen der Jugendhilfe nehmen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen oder heimähnlichen Einrichtungen Hilfe in Anspruch. Um hier eine optimale Förderung und Unterstützung sicherzustellen, aber auch um ihren Schutz zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen bestimmte räumliche und personelle Bedingungen gewährleisten.
Diese Voraussetzungen werden durch die Heimaufsicht überwacht.
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich im Bedarfsfall mit Beschwerden an uns wenden, die dann von uns überprüft werden.

Die Heimaufsicht besteht aus der:

  • Überwachung von gesetzlichen Vorschriften
  • Bearbeitung der notwendigen Betriebserlaubnis
  • Entgegennahme von Beschwerden über Einrichtungen
  • örtliche Prüfung der Einrichtung

Anschrift und Öffnungszeiten

Aufsicht von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Hinweis

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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