Beschreibung
Auf der Grundlage der §§ 128 und 131 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind dem Revisionsamt im Wesentlichen folgende Aufgaben zugewiesen:
- Die Prüfung der Jahresabschlüsse,
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege,
- die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde,
- die sog. Verfahrensprüfung finanzrelevanter EDV-Verfahren bei Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsanlagen im Finanzwesen,
- die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
- die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe,
- die Betätigung der Stadt bei Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform,
- die Prüfung der Abschlüsse von Gesellschaften , Stiftungen und sonstigen Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist als Auftragsprüfungen,
- die zweckentsprechende Verwendung von Zuschüssen und Zuweisungen
- die begleitende Prüfung der städtischen Baumaßnahmen durch die technische Revision.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses wird in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Vorlage des Schlussberichts ist Voraussetzung für die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Entlastung des Magistrats.
Darüber hinaus unterstützt und berät das Revisionsamt
- die politischen Entscheidungsorgane,
- die Ämter bei der Erfüllung ihrer Fachaufgaben,
- bei der Optimierung der städtischen Verwaltungsleistungen auch im Hinblick auf Reformprozesse und Haushaltskonsolidierung.