Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten - Heizkostenspiegel 2022


Die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten orientiert sich an einem alle zwei Jahre aktualisierten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ und dem jeweils aktuellen Heizspiegel des Deutschen Mieterbundes/co2online.

Übersteigen die tatsächlichen Unterkunftskosten im Einzelfall die angemessene Grenze, ist immer zu prüfen, ob persönliche Gründe bei den Leistungsberechtigten vorliegen, die sozialhilferechtlich eine Anerkennung der über den ausgewiesenen Mietobergrenzen hinausgehenden Aufwendungen notwendig machen.

Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten

Als angemessen können Kosten bis zu folgenden Grenzwerten anerkannt werden:

             
Pers. in der Bedarfsgemeinschaft/ im Haushalt 1 2 3 4 5 6 und mehr Personen
Grenzwert incl. NK 449,50 Euro 505,20 Euro 593,25 Euro 683,82 Euro 816,75 Euro Einzelfallentscheidung

Richtwerte für die Einzelfallentscheidung: 
+12 m² pro weiterer Person und 8,25 € pro m²

Mehrbedarf Warmwasseraufbereitung

Regelbedarfsstufe 1 2 4 5 6
Betrag/alternativ: tatsächliche Aufwendungen 10,33 Euro 9,30 Euro 5,26 Euro 3,73 Euro 2,28 Euro