Amerikanische Faulbrut (AFB)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in Fuldatal-Ihringshausen – Bildung eines gemeinsamen Sperrbezirkes von Stadt und Landkreis Kassel

Faulbrut greift in der Stadt Kassel aufgrund der hohen Dichte an Bienenständen weiter um sich – Erweiterung des Sperrbezirkes

Am 19. Juni 2023 wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenbestand in der Gemarkung Fuldatal-Ihringshausen (Landkreis Kassel) in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet Kassel amtlich festgestellt und ein Sperrbezirk eingerichtet (Allgemeinverfügung vom 21. Juni 2023). 

Am 19. Juli 2023 ist die Amerikanische Faulbrut nun innerhalb der bereits ausgewiesenen Restriktionszone an einem weiteren Bienenstand im Ortsbezirk (Stadtteil) Fasanenhof amtlich festgestellt worden (Sekundärausbruch). Aufgrund der örtlichen Lage des Sekundärausbruchs muss der bereits ausgewiesene Sperrbezirk in südwestliche Richtung erweitert werden. 

Durch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 20.07.2023 werden nunmehr die folgenden Ortsbezirke der Stadt Kassel (Stadtteile) zum AFB-Sperrbezirk erklärt:

  • Ortsbezirk (Stadtteil) Philippinenhof-Warteberg
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Fasanenhof
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Nord-Holland
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Wolfsanger-Hasenhecke

sowie (Erweiterung)

  • Ortsbezirk (Stadtteil) Rothenditmold
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Mitte
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Wesertor
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Unterneustadt

Die neue Allgemeinverfügung ( Allgemeinverfügung AFB-Sperrbezirk 1. Erweiterung, vom 20. Juli 2023 PDF-Datei 613 kB) ist am 28. Juli 2023 erneut im Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht worden, sie gilt somit ab Samstag, 29. Juli 2023.

Aufgrund der sehr hohen Dichte an Bienenständen in der Stadt Kassel – derzeit durchschnittlich 3 Bienenstände pro Quadratkilometer – ist die Gefahr einer Weiterverschleppung des Erregers und somit das Risiko einer flächenhaften Ausbreitung der Faulbrut besonders hoch. 

Außerdem versiegen ab Mitte Juli (Ende der Lindentracht) die letzten Futterquellen für die Bienen, so dass mit dem Trachtende auch die Gefahr der Räuberei steigt: Starke gesunde Bienenvölker überfallen dann schwache kranke Völker und rauben deren erregerhaltige Futtervorräte – daher ist gerade um diese Jahreszeit die Gefahr einer schnellen Weiterverbreitung der Faulbrut nochmals zusätzlich erhöht

Alle Bienenhalter, auch diejenigen außerhalb des erweiterten Sperrbezirkes, sollten aufgrund der Seuchengefahr bei der Durchsicht Ihrer Völker stets auf Symptome der AFB achten. Jeder Verdacht muss unverzüglich an das Veterinäramt gemeldet werden.

Imker müssen außerdem ausnahmslos jeden Bienenstand beim Veterinäramt anmelden, dabei sind immer auch die Geokoordinaten mit anzugeben.

Der Sperrbezirk ist auf der nachstehenden Übersichtskarte abgebildet oder nutzen Sie unsere  digitale Karte (Öffnet in einem neuen Tab) (AFB‐Sperrbezirk rot‐schraffiert dargestellt)

Übersichtskarte der Sperrbezirke

Übersichtskarte gemeinsamer Sperrbezirk

Erläuterung:

  • durchgehende fette Linie: AFB-Sperrbezirksgrenze
  • gepunktete Linie: Grenze zwischen Stadt u. Landkreis Kassel (südlich der Linie: Stadt Kassel, nördlich der Linie: Landkreis Kassel)