Afrikanische Schweinepest (ASP)

Erster Nachweis der Afrikanischen Schweinepest – ASP in Südhessen

Früherkennung ist jetzt mehr denn je das Gebot der Stunde –
Veterinäramt ruft Jägerschaft zur verstärkten Probenahme bei Fallwild und gesund erlegtem Schwarzwild auf.
Auch Bürger sollten aufmerksam sein und verendet aufgefundene Wildschweine umgehend melden.
Lebensmittelreste dürfen auf keinen Fall offen – z. B. durch Wegwerfen in die Landschaft – entsorgt werden: Der kleine Rest eines achtlos weggeworfenen Salamibrötchens kann große Folgen haben! 

Am 15. Juni 2024 ist der erste Fall von ASP bei einem Stück Schwarzwild in Hessen aufgetreten - im südhessischen Landkreis Groß-Gerau wurde der Tierseuchenerreger nachgewiesen.
Die Früherkennung der Seuche ist enorm wichtig – und ist jetzt mehr denn je das Gebot der Stunde, um die ASP rechtzeitig bekämpfen und eine Ausbreitung bzw. Weiterverschleppung bestmöglich verhindern zu können.
Für Wild- und Hausschweine endet eine Infektion mit dem ASP-Erreger fast immer innerhalb einer Woche tödlich. Dagegen ist die ASP für andere Haus- und Nutztierarten sowie für den Menschen weder ansteckend noch gefährlich – selbst der Verzehr von möglicherweise mit ASP-Virus belasteten Schweinefleischerzeugnissen wäre für den Menschen unschädlich.

Wild- und Hausschweine stecken sich vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten verendeten Artgenossen an, aber auch durch die Aufnahme von kontaminierten Lebensmittel- und Speiseabfällen. Der ASP-Erreger kann ebenso durch indirekten Kontakt über Schuhe/ Stiefel, Kleidung, Jagdausrüstung oder Fahrzeuge weiterverschleppt und übertragen werden.
Blut infizierter Wild-/ Hausschweine enthält die höchste Viruslast, aber grundsätzlich ist der Erreger in allen Geweben und Ausscheidungen vorhanden. In der Umwelt ist das ASP-Virus äußerst stabil – selbst große Hitze und Kälte können den Seuchenerreger so leicht nicht schädigen.

Aktuelle Informationen zum ASP-Geschehen in Hessen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Landwirtschaftsministeriums

 Hessisches Landwirtschaftsministerium (Öffnet in einem neuen Tab)

 
Früherkennung durch Auffinden und Beprobung von Fallwild (tot aufgefundene Wildschweine)

Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild nimmt eine Schlüsselrolle bei der Früherkennung ein – solche Indikatortiere zeigen am effektivsten an, ob der Seuchenerreger bereits in der Population vorhanden ist oder nicht!
Die Jägerschaft wird daher eindringlich dazu aufgerufen, bei der Revierbegehung verstärkt auf Fallwild zu achten, dieses zu suchen und Proben zu entnehmen:
Von jedem Stück Fallwild, Unfallwild sowie von krank erlegtem Schwarzwild (Auffälligkeiten beim Ansprechen oder Aufbrechen) müssen unbedingt Tupferproben (Bluttupfer) entnommen und mit einem entsprechenden Untersuchungsantrag beim Veterinäramt abgegeben werden.
Darüber hinaus wird gebeten, die Probenahme bei gesund erlegtem Schwarzwild zu intensivieren und nunmehr verstärkt Blutproben (Blutröhrchen) von diesen Stücken einzusenden.

Wenige Monate einer zu späten Erkennung der ASP können die Bekämpfung dieser Seuche unter Umständen um Jahre verlängern!

Ein entsprechendes Info-Rundschreiben an die Jägerschaft finden Sie hier:  „Rundschreiben an Jägerschaft – Stadt Kassel, 18. Juni 2024“ PDF-Datei 49 kB 

Verbreitung durch Essensreste - Achtsamkeit von Bürgern ist wichtig

Lebensmittel- und Speiseabfälle, die offen entsorgt bzw. in die Landschaft geworfen werden, stellen eine potentielle Infektionsquelle für Wildschweine dar – selbst wenn die Abfälle nur geringe Anteile von Schweinefleischerzeugnissen enthalten: Der kleine Rest eines achtlos weggeworfenen Salamibrötchens kann große Folgen haben!
Daher dürfen Lebensmittelabfälle auf keinen Fall offen entsorgt werden – sie gehören in fest verschlossene Abfallbehälter.
Insofern können nicht nur Jäger oder Landwirte aktiv einer Verbreitung der ASP entgegenwirken – auch jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen.
Wenn offen entsorgte Lebensmittelabfälle entdeckt werden, insbesondere an Park-/ Rastplätzen oder auch an den zahlreichen Kasseler Wander-Parkplätzen, sollte dies umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden. Falls Bürger/ Wanderer/ Erholungssuchende tote Wildschweine entdecken sollten, wäre ebenso das Veterinäramt zu informieren.

Hinweise und Merkblätter für Landwirte und Jäger

Schweinehalter, auch Hobbyhalter müssen alles daransetzen, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihre Bestände zu vermeiden. Dabei steht die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen an oberster Stelle – insbesondere müssen die vorgeschriebenen Sicherungsvorkehrungen nach der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung konsequent umgesetzt werden.
Ein Eintrag in schweinehaltende Betriebe hätte nicht nur die Einrichtung von Sperrzonen mit entsprechenden Restriktionsmaßnahmen zur Folge – auch der internationale Handel mit Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen wäre massiven Beschränkungen unterworfen.
Entsprechende Hinweis- und Merkblätter für Landwirte zur Vermeidung einer Erregereinschleppung sind auf den nachfolgenden Seiten zu finden.
Auch Jäger finden dort Infoblätter und Hinweise zur ASP, insbesondere um verdächtige Symptome zu erkennen und eine Weiterverschleppung des Erregers – auch in Hausschweinebestände – zu vermeiden.  

BMEL:  Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können (Öffnet in einem neuen Tab)(PDF)

BMEL:  Aktuelle Informationen des BMEL (Öffnet in einem neuen Tab)

BMEL:  Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)

HMLU:  Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Öffnet in einem neuen Tab)

FLI:   Friedrich-Löffler Institut- Afrikanische Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)