Die Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen

Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen unterstützen und informieren über mögliche Ansprüche aus der Eingliederungshilfe verschiedener Rehabilitationsträger.

Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen haben gemäß § 10 b Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zwei Aufgaben:

  1. Das Begleiten und Unterstützen junger Menschen mit (drohender) Behinderung, sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe mit Wohnsitz in der Stadt Kassel.
  2. Sie unterstützen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.

Wie unterstützen Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und ihre Eltern?

Die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen stellt junge Menschen und ihre Familien meist vor große Schwierigkeiten, denn oft ist es nicht einfach, sich im Sozialsystem und dem „Zuständigkeitsdschungel“ zurechtzufinden. 

Hierbei unterstützen die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen und informieren über mögliche Ansprüche aus der Eingliederungshilfe der verschiedenen Rehabilitationsträger. Mögliche Beratungsthemen sind beispielsweise  die medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie die Soziale Teilhabe. Sowohl die Unterstützung bei Anträgen, als auch die Begleitung im weiteren Prozess wie Terminen mit Krankenkassen und ähnlichem ist möglich. Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen setzen sich dafür ein, dass der festgestellte individuelle Teilhabe- sowie Unterstützungsbedarf umgesetzt wird. Des Weiteren informieren sie über Teilhabe- und Unterstützungsangebote aus unserer Region. 

Die Inanspruchnahme des Beratungs- und Unterstützungsangebots ist freiwillig. Es ist ein Angebot, welches unabhängig von anderen Unterstützungsangeboten der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und anderen Rehabilitationsträgern in Anspruch genommen werden kann. 

Die Begleitung und Unterstützung ist neutral, kostenfrei, unabhängig und vertraulich.

 

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Das heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Es bedeutet auch:
Teilhabe beim Zusammen-Leben mit anderen Menschen bekommen.