3.09 Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kassel

vom 13. Oktober 2014 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 12. Juli 2021

Anmerkung:

Am 01. Januar 2002 hat die DM ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. An die Stelle der bisherigen DM-Beträge sind ab diesem Zeitpunkt in allen Rechtsvorschriften EURO-Beträge getreten, die sich aus dem offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM ergeben; eine förmliche Änderung des Ortrechts ist nicht erforderlich (Art. 14 der Verordnung -EG-Nr. 974/98- des Rates vom 03.05.1998 über die Einführung des Euro, ABI.EG Nr. L 139 S.1) Noch nicht geänderte Rechtsvorschriften werden bei zukünftigen sonstigen Änderungen angepasst.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.