6.19 Überleitungsvorschriften zu § 155 a BBauG

vom 16. Juni 1977

Hinweis gemäß Art. 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 (BGBl. I. S. 221):

"Für alle im Gebiet der Stadt Kassel geltenden Satzungen nach dem Bundesbaugesetz oder dem Städtebauförderungsgesetz, die vor dem 01.01.1977 in Kraft getreten sind, ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, ausgenommen Verletzung von Bestimmungen über die Genehmigung und die Veröffentlichung von Satzungen, nur dann beachtlich, wenn sie schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres, beginnend mit dieser Bekanntmachung, gegenüber der Stadt Kassel geltend gemacht wird."