§1
Der anliegende Plan der Stadt Kassel i. M. 1:10000*) bildet einen Bestandteil dieser Satzung. In ihm sind die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.08.1976 durch eine schwarze Umrandung festgelegt.
§2
Die nicht schwarz umrandeten und die schräg-schraffierten Flächen liegen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
§3
Inkrafttreten
Es sind in Kraft getreten:
Satzung | vom 19. Dezember 1977 | am 3. Juni 1978 |
*)
Von der Wiedergabe an dieser Stelle wird abgesehen.