§1 Gegenstand und Zweck der Nutzungsordnung
Das von dem Land Hessen errichtete und der Stadt Kassel zur Nutzung als Schülerforschungs-zentrum überlassene Gebäude einschließlich Inventar wird von der Stadt Kassel organisatorisch als Abteilung der Albert-Schweitzer-Schule geführt. Diese Nutzungsordnung regelt die betriebliche und fachliche Nutzung des Schülerforschungszentrums Nordhessen (SFN). Mit der Nutzung des Schülerforschungszentrums Nordhessen erkennt der Nutzer diese Nutzungsordnung ausdrücklich an.
§2 Hausrecht und Aufsicht
Die Stadt Kassel delegiert ihr Hausrecht im Einverständnis des Schulleiters der Albert-Schweitzer-Schule auf den verantwortlichen Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen. Dieser übernimmt außerdem die Verantwortung für den fachlichen und organisatorischen Betrieb des Schülerforschungszentrums als Lernort außerhalb des regulären Unterrichts. Alle Nutzer verpflichten sich, den Weisungen des Schulleiters und des verantwortlichen Abteilungsleiters oder von ihnen beauftragte Personen in Bezug auf die Ordnung zu folgen. Mitarbeiter/innen der Stadt Kassel haben jederzeit Zutritt zu den Räumen.
Mitarbeiter (m/w) der Universität Kassel bzw. des Landes ist nach vorheriger Anmeldung beim Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen oder der Stadt Kassel jederzeit Zugang zum Schülerforschungszentrum zu gewähren.
§3 Hausöffnung, berechtigte Nutzergruppen
Die Hauptnutzung des Schülerforschungszentrums Nordhessen ist für die Forschung mit Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Kassel und der Stadt Kassel vorgesehen. Hauptnutzer ist in diesem Sinne im Folgenden die Abteilung Schülerforschungszentrum Nordhessen der Albert-Schweitzer-Schule. Alle anderen Nutzergruppen (Universität, Studienseminar, Schulen) können sich ergänzend unterstützend einbringen. Die Öffnungszeiten des Schülerforschungszentrums Nordhessen werden vom Abteilungsleiter festgelegt. Die Nutzung des Schülerforschungszentrums Nordhessen ist gds. entgeltfrei. Die Nutzung durch andere Nutzungsgruppen wird ggf. vertraglich geregelt.
§4 Nutzung der Räumlichkeiten - Raumvergabe und allgemeine Pflichten
Absatz(1)
Die Räume des Schülerforschungszentrums Nordhessen stehen nur für den vereinbarten Verwendungszweck unter Beachtung dieser Nutzungsordnung und der behördlichen Auflagen zur Verfügung. Die Belegung der Räume einschließlich Öffnungszeiten regelt ein Belegungsplan, den der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen erstellt und der mit der Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule abgestimmt ist.
Absatz(2)
Die Nutzer verpflichten sich, die vorhandene Ausstattung bzw. das Inventar pfleglich zu behandeln. Die Räume mit den zur Verfügung stehenden Einrichtungsgegenständen werden selbst so hergerichtet, wie sie für die Nutzung benötigt werden. Nach der Nutzung werden die Einrichtungsgegenstände wieder an den ursprünglichen Platz zurückgestellt. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Absatz(3)
Bei Verlust der Schlüssel oder Beschädigung von Räumlichkeiten und Inventar trägt der Nutzer die Folgekosten.
Absatz(4)
Das Anbringen von Transparenten, Fahnen, Reklameschildern und dergleichen ist im Außenbereich nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Kassel erlaubt. Im Innenbereich genehmigt dies der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen und gestalterischen Belange.
Absatz(5)
Alle baulichen Veränderungen sind untersagt. Vorübergehende Umgestaltungen für bestimmte Zwecke sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Kassel möglich.
Absatz(6)
Eine Raumüberlassung an hier nicht genannte Nutzergruppen bedarf der Zustimmung der Stadt Kassel und ist nur bei Einhaltung dieser Nutzungsordnung möglich.
Absatz(7)
Für die Ausgabe und Programmierung der Karten (sekundäres Schließsystem) für die Zugangsberechtigung zum Gebäude und in speziell gesicherte Labore oder Lager ist der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen verantwortlich. Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verschließen des Gebäudes nach Nutzung (z. B. im Falle von Nachtarbeit für astronomische Beobachtungen etc.) liegt beim Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen.
§5 Ordnungsgemäßer Betriebsablauf
Absatz(1)
Für die Einhaltung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs ist der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen zuständig.
Absatz(2)
Zu dieser Verantwortung zählt die Sicherstellung des erforderlichen Aufsichts- und Betreuungspersonals.
§6 Einzuhaltende Vorschriften
Absatz(1)
Der Nutzer verpflichtet sich, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten, ins- besondere die bau- und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen. Bevor der Nutzer Ausschmückungen der Räume vornimmt, hat sie/er sich zu erkundigen, welche Materialien bzw. welche Art der Ausschmückung zulässig sind. Flure, Notausgänge, Türen, Notbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.
Absatz(2)
Bei einer Veranstaltung dürfen Besucher nur in Abstimmung mit der Abteilungsleitung in die Räume eingelassen werden. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Das Rauchen im Schülerforschungszentrum Nordhessen ist nicht gestattet.
Absatz(3)
Die Nutzer verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Lärmemissionen beim Verlassen des Grundstücks auf ein Mindestmaß beschränkt wer-den. Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Führungen der Sternwarte durch den Verein Astronomischer Arbeitskreis Kassel e. V..
§7 Bedienung und Wartung der technischen Anlagen
Absatz(1)
Technische Anlagen wie Heizungen, Belüftungen u. Ä. dürfen nur von den damit beauftragten Personen bedient werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen und technischen Ausfällen ist unverzüglich die Stadt Kassel zu benachrichtigen. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nur durch das Personal der Stadt Kassel oder von ihr zugelassenen Firmen durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Wartung der IT-Technik (siehe § 8).
Absatz(2)
Der Förderverein des Schülerforschungszentrums Nordhessen übernimmt die Wartung, Reparatur und Ersatzbeschaffung der technischen Ausstattung und des Verbrauchsmaterials (Maschinen, Messgeräte, …) gemäß einem noch abzuschließenden Kooperationsvertrag zwischen dem Förderverein e. V. und der Stadt Kassel
§8 Bedienung und Wartung der IT-Technik
Die Wartung der IT-Technik im Schülerforschungszentrum einschließlich Server- und Netz-wartung übernehmen der Abteilungsleiter Schülerforschungszentrum Nordhessen sowie von ihm beauftragte Personen in Eigenverantwortung. Dies gilt auch für den Support der Clients einschließlich Softwaresupport und LAN bzw. WLAN-Nutzung.
§9 Nutzung von Internet und LAN/WLAN
Absatz(1)
Das Schülerforschungszentrum Nordhessen betreibt einen Internetzugang über LAN/WLAN. Es gestattet dem Nutzer eine Mitbenutzung, die jederzeit widerruflich ist. Der Nutzer hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des LAN/WLAN zu gestatten.
Absatz(2)
Der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen oder Beauftragte der Fachdienststelle IT in Kasseler Schulen und Medienzentrum des Schulverwaltungsamtes der Stadt Kassel sind jederzeit berechtigt, den Betrieb des LAN/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken bzw. auszuschließen. Die Verantwortung für den Einsatz von Filtern zur Sperrung von bestimmten Seiten (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten) trägt der Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen. Er ist auch für den Einsatz von Betreuungs- und Aufsichtspersonal bei der Internetnutzung durch Schüler verantwortlich.
Absatz(3)
Nutzer werden darauf hingewiesen, dass LAN/WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des LAN/WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Die Stadt Kassel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, …) bei der Nutzung des LAN/WLANs auf das Endgerät gelangt.
Absatz(4)
Für die über das LAN/WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des LAN/WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er darf insbesondere
- das LAN/WLAN weder zum Abrufen noch zur Verbreitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlichen geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohlichen Inhalte versenden oder verbreiten;
- das LAN/WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Darüber hinaus hat der Nutzer die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
Absatz(5)
Der Nutzer stellt die Stadt Kassel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LAN/WLAN durch den Nutzer bzw. auf einen Verstoß gegen die genannten Vereinbarungen beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Auf-wendungen.
§10 Nutzung und Betrieb der Sternwarte
Der Astronomische Arbeitskreis e. V. nutzt die Räume des Schülerforschungszentrums Nordhessen für den Betrieb als Sternwarte nach Maßgabe eines (abzuschließenden) Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Kassel und dem Förderverein e. V.. Er stellt die Teleskope für die Sternwarte zur Verfügung und übernimmt die Wartung, Reparatur bzw. Ersatz- oder Neubeschaffung der für diesen Betrieb notwendigen Geräte. Der Astronomische Arbeitskreis Kassel e. V. trägt die für seinen Betrieb notwendige Versicherungspflicht selbst. Führungen für externe Besucher sind in Absprache mit dem Abteilungsleiter des Schülerforschungszentrums Nordhessen zu vorher festgelegten Zeiten möglich. Besucher und der Astronomische Arbeitskreis Kassel e. V. verpflichten sich zur Beachtung dieser Nutzungsordnung.
§11 Einbringung von Einrichtungsgegenständen
Absatz(1)
Der Nutzer darf eigene Dekorationen, Geräte oder Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt Kassel in die Räume einbringen. Für diese Sache Gut übernimmt die Stadt Kassel keine Haftung.
Absatz(2)
Feuergefährliche, übel riechende oder leicht verderbliche Sachen sowie Gefahrengut dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden.
§12 Haftungsregelung
Absatz(1)
Berechtigte Nutzer haften im Rahmen ihrer Tätigkeit des Projektes Schülerforschungszentrum“ nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig. Separate Vereinbarungen mit einzelnen Nutzergruppen bleiben hiervon unberührt.
Absatz(2)
Der Nutzer ist verpflichtet, die überlassenen Einrichtungen jeweils vor Beginn der Nutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Wesentliche Mängel sind der Stadt Kassel umgehend zu melden.
§13 Inkrafttreten
Es sind in Kraft getreten:
Nutzungsordnung | vom 27. August 2012 | am 9. September 2012 |