3.19 Gefahrenabwehrverordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen (Kasseler Plakatordnung)

Vom 18. März 1991

Anmerkung


Am 01. Januar 2002 hat die DM ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. An die Stelle der bisherigen DM-Beträge sind ab diesem Zeitpunkt in allen Rechtsvorschriften EURO-Beträge getreten, die sich aus dem offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM ergeben; eine förmliche Änderung des Ortrechts ist nicht erforderlich (Art. 14 der Verordnung -EG-Nr. 974/98- des Rates vom 03.05.1998 über die Einführung des Euro, ABI.EG Nr. L 139 S.1) Noch nicht geänderte Rechtsvorschriften werden bei zukünftigen sonstigen Änderungen angepasst.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.