9.06.07 Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Evangelischen Stadtkirchenkreis

vom 19. Dezember 2017 - 25. Januar 2018

Präambel

Der Evangelische Stadtkirchenkreis Kassel ist aufgrund der historischen Tradition, so wie sie im Kurhessischen Friedhofsrecht und den vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Kassel ihren Niederschlag gefunden hat, Träger aller in § 2 genannten Friedhöfe in Kassel, des Krematoriums und des Bestattungsamts.
Insbesondere die sich wandelnde Bestattungskultur, die verbunden ist mit einer Abnahme von Bestattungsfällen und der Zunahme der Kosten für die Pflege des öffentlichen Grüns, stellt die Vertragspartner vor neue Herausforderungen.
Unter Wahrung der kirchlichen Rechte nach § 30 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) und in Anerkennung der der Stadt Kassel aus dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz erwachsenden Verpflichtungen soll die historisch gewachsene Zusammenarbeit mit diesem Vertrag zukunftsfähig ausgerichtet werden.