„Gefördert werden niedrigschwellige Angebote der Begegnung und Teilhabe oder kleine Aktionen, die im nachbarschaftlichen Kontext stattfinden,“ sagt Sozialdezernent Dr. Norbert Wett. „So können gezielt Möglichkeiten geschaffen werden, Berührungsängste abzubauen, vulnerable Gruppen anzusprechen und Menschen zusammenzubringen, die sich sonst wenig begegnen.“
Gefördert werden Projekte, die im Laufe des Jahres 2024 in der Stadt Kassel umgesetzt werden. „Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie nachbarschaftliche Initiativen,“ so Dr. Jochen Gollbach, der Ehrenamtskoordinator der Stadt Kassel.
Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro. Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Förderfähige Ausgaben sind Sachmittel und in begründeten Fällen auch Honorare.
Die Antragstellung erfolgt online über www.kassel.de/kasselengagiert (Öffnet in einem neuen Tab), dort sind ebenso weiterführende Informationen zur Antragsstellung und dem Verfahren in den Förderrichtlinien zusammengestellt.