Straßenendausbau in der Unterneustadt beginnt

Mit dem anstehenden Straßenendausbau plant das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, den Wiederaufbau der ehemaligen Kasseler Unterneustadt westlich der Leipziger Straße abzuschließen.

Im letzten Bauabschnitt sollen nun die Bädergasse, die Bettenhäuser Straße westlich der Sternstraße, die Sternstraße nordöstlich der Bettenhäuser Straße sowie der westliche Teil des Holzmarktes endausgebaut werden. Am 29. Juli 2024 werden die Arbeiten beginnen und im Juli 2025 abgeschlossen sein. Die Stadt investiert für den letzten Bauabschnitt ca. 1,5 Millionen Euro.

 Damit die Erreichbarkeit des Quartiers während der Bauzeit sichergestellt werden kann, wird ein provisorischer Anschluss der Bettenhäuser Straße/Bädergasse an die Leipziger Straße hergestellt. Hierzu wird die vorhandene Feuerwehrzufahrt (derzeit gesperrt mit Absperrpfosten) am Holzmarkt genutzt. Diese Zufahrt wird nur dann geöffnet, wenn die Bettenhäuser Straße im Abschnitt zwischen Bädergasse und Sternstraße voll gesperrt wird. Die betroffenen Anlieger der Bädergasse können dann diesen Quartiersabschnitt nur über den provisorischen Anschluss erreichen bzw. in Richtung der Leipziger Straße wieder verlassen. In diesem Fall wird eine Umleitungsstrecke ausgeschildert. Für die Radroute R1, die durch das Quartier führt, wird ebenfalls eine Umleitungsstrecke ausgewiesen. Der Radverkehr wird dann nicht über den Schleusenpark, sondern über die Hafenstraße zum Unterneustädter Kirchplatz geführt (innerstädtische Route 4). Der bereits fertiggestellte Gehweg in der Bettenhäuser Straße steht weiterhin für Fußgänger zur Verfügung.

 Die öffentlichen Parkplätze in der Sternstraße und der Bettenhäuser Straße stehen nicht mehr zur Verfügung. Eine Kompensation der entfallenden Parkplätze ist aufgrund des bestehenden Parkdrucks im Quartier nicht möglich. Als Parkalternative steht hier zum Beispiel der Parkplatz Leister´sche Wiese zur Verfügung, von dem die westliche Unterneustadt fußläufig gut zu erreichen ist.

 Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechen. Die Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer, die Baustelle bei der Planung ihrer Fahrten zu berücksichtigen.