In eigener Sache: Holger Schwetter ist neuer Abteilungsleiter im Kulturamt
Dr. Holger Schwetter ist neuer Leiter der Abteilung „Kulturförderung und -beratung“ im Kulturamt der Stadt Kassel. Er ist selbst schon lange als Musiker und Kulturmanager in der Freien Szene tätig und hat sich auch beruflich für die Belange der Kreativszene eingesetzt. So hat er als letztes u.a. im Bereich "Kulturentwicklung" im Kulturamt der Stadt Osnabrück gearbeitet. Nun ist er neu nach Kassel gezogen und freut sich die Kulturszenen hier vor Ort kennenzulernen. Wer sich einen Eindruck machen möchte, kann ein Video von Holger Schwettter auf dem Instagram-Kanal von kasselkultur ansehen.
Antragsfristen für aktuelle Förderprogramme und Stipendien:
- BBK Bundesverband: Kultur macht stark. Antragsfrist: 29. Februar 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Deutscher Übersetzerfonds: Projektfonds. Antragsfrist: 29. Februar 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- ernst von siemens musikstiftung: Förderung von zeitgenössischen Musikprojekten. Antragsfrist: 1. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- NPN: Impulsförderung Tanz & Theater. Antragsfrist: 1. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fonds Darstellende Künste: Produktionsförderung. Antragsfrist: 4. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Creative Europe KULTUR: Europäische Netzwerke. Antragsfrist: 7. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesverband Soziokultur: Allzeitorte - Gemeinsam mehr bewegen. Antragsfrist: 10. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- flausen+: forschungsstipendium 2025. Antragsfrist: 15. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- VG Bild-Kunst: Förderprogramme der BG 1. Antragsfrist: 15. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung. Antragsfrist: 18. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- ASSITEJ e.V.: Projektförderung „Wege ins Theater“. Antragsfrist 30. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Deutscher Literaturfonds: Projektförderung und Stipendien. Antragsfrist: 31. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Creative Europe KULTUR: Perform Europe - Europäisches Förderprogramm für Darstellende Künste. Antragsfrist: 31. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- HMWK: Projektförderung Theater (und Tanz). Antragsfrist: 31. März 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- NPN: Gastspiele Theater. Antragsfrist: 1. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Initiative Musik: Künstler:innenförderung. Antragsfrist: 10. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fonds Darstellende Künste: Netzwerkförderung. Antragsfrist: 15. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- NPN: Gastspiele Tanz. Antragsfrist: 15. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- NPN: Koproduktionen Tanz. Antragsfrist: 15. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- NPN: Gastspiele Tanz international. Antragsfrist: 15. April 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kulturstiftung des Bundes: Mentoring-Programm für Disabled Leadership. Bewerbungsfrist: 15. Mai 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesverband Darstellende Künste: tanz + theater machen stark. Antragsfrist: 15. Mai 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- CUTURES MOVES EUROPE: Individuelle Mobilität von Kulturschaffenden. Antragsfrist: 31. Mai 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Goethe Institut: Internationaler Koproduktionsfonds. Antragsfrist: 1. September 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Alfred Toepfer Stiftung: Small Change for Europe. Laufende Antragstellung (Öffnet in einem neuen Tab)
Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.