Entgeltverzeichnis

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2007
Erste Änderung 14.12.2015

Jahresentgelte für Entleihung von Büchern und anderen Medien

Nr. Beschreibung Entgelt
1.a) Erwachsene zahlen für die Entleihung von Büchern und anderen Medien jährlich 15,00 €
b) Ab vollendetem 18. Lebensjahr zahlen Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Zivildienstleistende, Berufsfreiwilligendienst-, Freiwilliger Wehrdienst-, Freiwilliges Soziales Jahr-, Freiwilliges Kulturelles Jahr-, Freiwilliges Ökologisches Jahr-Leistendes, Sozialhilfe-, ALG I oder ALG II- Empfänger/innen (mit Bescheinigung) für die Entleihung von Medien und Kunstobjekten der Artothek jährlich 7,50 €
 c) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen ein einmaliges Anmeldeentgelt von          2,50 €
d)  Kurgäste mit Kasseler Kurkarte zahlen für die Dauer des Kuraufenthaltes einmalig         2,50 €
e)  Neuausstellung bei Verlust eines Bibliotheksausweises             

2,50 €

f) Bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigt sich unter Ziffer 1a), b) und c) genannten Entgelte jeweils um die Hälfte. 

Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist

 Nr. Beschreibung Entgelt
2. a) erste Woche pro Medieneinheit 0,50 €
zweite Woche pro Medieneinheit 1,00 €
ab der dritten Woche zusätzlich pro Medieneinheit und Woche 1,00 €
b) Auslagenersatz für jedes Mahnschreiben

1,00 €

3. Entgelt für erhöhten Verwaltungsaufwand im Mahnverfahren bei nicht gemeldeter Adressenänderung

5,50 €

 

Entgelte für Medieneinheiten

Nr. Beschreibung Entgelt
4. Entgelt für das Vormerken einer Medieneinheit 1,00 €
5. a) Bestseller: Entgelt pro Titel und Leihfrist 2,50 €
b) DVDs: Entgelt pro Titel und Leihfrist 1,50 €
c) Konsolenspiele: Entgelt pro Titel und Leihfrist 2,50 €

Nutzungsentgelte für die Entleihe der Bestände der Artothek:

Nr. Beschreibung Entgelt
6.a)

Personen, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Ausweises der Stadtbibliothek Kassel gemäß Ziffer 1 sind, können für die Dauer von jeweils 2 Monaten je Exponat Objekte aus der Artothek der Stadt Kassel ausleihen. Eine Verlängerung der Ausleihe ist nicht möglich.

Das zu entrichtende Entgelt beträgt pro Objekt einschl. Versicherungsgebühr

10,00 €
b) Bei Überschreiten der Leihfrist werden je Objekt folgende Versäumnisentgelte fällig:
1 - 7 Kalendertage 5,00 €
8 - 14 Kalendertage 10,00 €
15 - 21 Kalendertage 15,00 €
ab dem 22. Kalendertag 30 ,00 €

Das Verzeichnis zur Änderung des Entgeltverzeichnisses tritt mit dem Tag seiner Bekanntmachung in Kraft.

Kassel, 13.01.2016

Stadt Kassel - Der Magistrat
Bertram Hilgen, Oberbürgermeister 

Veröffentlicht am:   31. 03. 2016  
 

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