So ist Ihr Treppenhaus sicher

Brandschutzinformation: So ist Ihr Treppenhaus sicher

Der Treppenraum ist der erste sichere Rettungsweg aus dem Gebäude heraus, damit Sie sich bei einem Brand ohne Hilfe in Sicherheit bringen können. Er ist aber auch der Weg für die Feuerwehr und Rettungsdienste zu Ihnen, damit Sie schnell Hilfe bekommen.

Deshalb zu Ihrer Sicherheit, zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihres Lebens – Treppenraum frei von Gefahren gestalten.

Gestalten Sie mit – Es geht um Ihre Sicherheit.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie ein Treppenraum aussehen soll?

Ziel verschiedener Rechtsgrundlagen ist ein möglichst brandlastfreier Treppenraum. Zudem soll eine unfallfreie Nutzung sichergestellt sein. Hierzu gehören beispielsweise die Beleuchtung und der Handlauf. Sofern im Treppenraum etwas abgestellt wird, darf keine andere Person hierdurch über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.

Warum diese Regelung?

Damit soll verhindert werden, dass sich ein Brand im Treppenraum von Stockwerk zu Stockwerk ausbreiten kann. Und damit dieser Rettungsweg Ihnen und auch den Rettungskräften stets zur Verfügung steht.

Was kann die Feuerwehr für Sie tun?

Ihre Feuerwehr gibt Ihnen hier einen Leitfaden in die Hand, wie Sie Ihren Treppenraum sicher gestalten können. Denn bei aller Vorsorge und Sorgfalt können Brände oder Unfälle nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Was können Sie selbst tun?

Achten Sie darauf, dass die Breite der Treppe nicht durch Gegenstände verengt wird. Es besteht dann eine erhöhte Stolper- und Sturzgefahr.

Stellen Sie keine Gegenstände oder Möbel im Treppenraum ab, die zur Brandausbreitung beitragen können. Hierzu gehören auch Schuhablagen, Kleidungsstücke, Schränke, Regale und vieles mehr. Diese gehören nicht in den Treppenraum.

Echte Pflanzen sind möglich, sofern dies durch den Vermieter zugelassen wird. Sie sollten dann jedoch kleinwüchsig sein und so aufgestellt werden, zum Beispiel in Blumenkübeln, dass diese nicht umfallen, und so eine Stolpergefahr darstellen.

Die Fensterbänke nicht zu sehr vollstellen, damit die Fenster weiterhin geöffnet werden können. So kann Rauch frühzeitig aus dem Treppenraum abziehen, und Sie können sicher die Treppe nutzen.

Eine Fuß- oder Schmutzmatte vor der Wohnungstür ist kein Problem. Auch Schuhe dürfen witterungsbedingt zum Trocknen dort abgestellt werden, wenn sie dann anschließend weggeräumt werden.

Ist die Haustür verschlossen (zum Beispiel in der Nacht), so muss durch ein Panikschloss sichergestellt sein, dass Sie von innen auch ohne Schlüssel jederzeit ins Freie gelangen können.

Die Haustür sollte stets geschlossen sein, damit keine unbefugte Person unkontrolliert in Ihr Haus kann.

Dürfen Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle oder Rollatoren im Hausflur oder Treppenraum abgestellt werden?

Gegenstände wie einen Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, auf den eine Person angewiesen ist, dürfen nach geltender Rechtsprechung (hierzu gibt es verschiedene Urteile von Gerichten) an geeigneter Stelle im Hausflur oder vor der Wohnungstür abgestellt werden, solange dessen Größe das Abstellen zulässt, und solange und soweit es keine andere wirksame Regelung im Mietvertrag oder in einer Hausordnung gibt. Das Abstellen von diesen Gegenständen im Treppenraum und Hausflur ist also auch dann erlaubt, wenn dem Nutzer nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen jeweils in die Wohnung zu transportieren und wenn andere Mitbewohner hierdurch nicht behindert werden.

Empfohlen wird eine Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimeter.

Fahrräder dürfen hingegen nicht vor der Wohnungstür abgestellt werden, da die Gefahr, dass sie umfallen und so die Treppe versperren, zu groß ist. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein geeigneter Abstellraum, wie ein Fahrradabstellraum, vorhanden ist.

Ein wichtiger Hinweis: Hier mit dem Vermieter einvernehmlich eine Lösung finden, sofern dies nicht schon durch Mietvertrag oder Hausordnung geregelt wird. Der Vermieter muss von Gesetzes wegen hier eine Abwägung zwischen seiner Verkehrssicherungspflicht und einer akuten Gefährdung treffen. Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Was nun abschließend?

Denken Sie an Ihre Sicherheit, die Ihrer Familie, Angehörigen, Freunde und Ihrer Mitbewohner. Je weniger Sie im Treppenraum abstellen, und je geringer die Brandlasten hier sind, umso größer ist die Chance, dass Sie bei einem Brand ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit aus dem Haus kommen. Die Rettungskräfte können Ihnen dann schnell und gezielt helfen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und gestalten Sie Ihre Sicherheit aktiv mit.