Übersicht der Parkzonen
Die Karte zeigt die aktuellen Parkzonen in Kassel
Aktuelle Parkgebührenordnung
Parkgebühren und Bewohnerparken
Ab 1. Mai gilt die erweiterte Parkgebührenzone. Sie wird schrittweise in den einzelnen Stadtteilen umgesetzt. Fragen und Antworten zur erweiterten Parkgebührenzone finden Sie unter FAQs Bewohnerparken.
Eine Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den neuen Bewohnerparkbezirken ist seit dem 1. April 2026 möglich. Informationen zur Beantragung finden Sie auf Bewohnerparkausweis beantragen.
Aufgrund vieler Beschwerden hat die Stadt Kassel zum 1. Mai 2026 das Parkraumangebot angepasst. Vorherige Analysen von Strukturdaten und Erhebungen des Parkdrucks haben Gebiete und Quartiere herausgestellt, in denen die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit der Festlegung neuer Bewohnerparkbezirke gerechtfertigt erscheint. Das führte zu einer Änderung der Parkgebührenordnung sowie der Einführung einer Bewohnerparkausweisgebührenordnung.
In folgenden Stadtteilen wirken sich sich die Änderungen bei Parkgebühren als auch beim Bewohnerparken unmittelbar aus:
- Bad Wilhelmshöhe
- Nord-Holland
- Rothenditmold
- Südstadt
- Unterneustadt
- Vorderer Westen
- Wehlheiden
- Wesertor
In folgenden Stadtteilen wirken sich die Änderungen ausschließlich beim Bewohnerparken aus:
- Fasanenhof
- Mitte
Änderung der Parkgebührenordnung
Die Parkgebührenordnung vom 19. Mai 2014 in der Fassung der Dritten Änderung vom 29. September 2025 wurde an die heutigen Anforderungen angepasst. Aufgrund des Ergebnisses der Analysen wurde die Parkgebührenzone II räumlich erweitert. Tatsächlich änderte sich nur § 6 Absatz 2 der Parkgebührenordnung, da künftig mehr Straßen als bisher zur Parkgebührenzone II gehören. Die Höhe der Parkgebühren ändert sich nicht.
Einführung einer Bewohnerparkausweisgebührenordnung (BewPAGO)
Im Jahr 2022 wurde die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichen Parkraummangel nach § 6a Abs. 5a Satz 2 bis 4 Straßenverkehrsgesetz durch § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung auf die Gemeinden übertragen.
Künftig wird für Bewohnerparkausweise einheitlich eine Gebühr von 110 Euro pro Jahr erhoben.
Gleichzeitig wurden die Bewohnerparkbezirke erweitert. Grundsätzlich wird in der künftig erweiterten Parkgebührenzone II der Bewohnerparkausweis dazu berechtigen, mit einem Kfz auf allen fürs Parken zulässigen öffentlichen Verkehrsflächen ohne Kauf eines Parkscheins zu parken (ausgenommen hiervon ist Kurzparken). Dies entspricht der Regelung in der heutigen Parkgebührenzone II. Nur in örtlich begründeten Ausnahmefällen werden für Bewohner reservierte Stellplätze neu ausgeschildert. Soweit es im Bestand solche reservierten Stellplätze gibt, bleiben diese grundsätzlich erhalten, sofern örtlich begründete Ausnahmefälle nicht für eine Veränderung sprechen. Die Entscheidung trifft die Straßenverkehrsbehörde.
In der Parkgebührenzone Zentrum wird es weiterhin an ausgewählten Stellen reservierte Bewohnerparkplätze geben.
Umsetzung
Zwischen Beschlussfassung und Wirksamwerden der beiden Ordnungen liegen mehrere Monate. Da zahlreiche neue Parkscheinautomaten zu beschaffen, zu installieren und in Betrieb zu nehmen sind. Flankierend werden straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen und neue StVO-Beschilderung zu platzieren sein. Als Termin der frühestmöglichen Wirksamkeit wurde der 1. Mai 2026 bestimmt.
In den Straßen, die neue Bestandteile der Parkgebührenzone II werden, gilt die Parkraumbewirtschaftung mit Pflicht zu Lösung eines Parkscheins mit dem Tag der Beschilderung und der Inbetriebnahme der neuen Parkscheinautomaten.
Gleiches gilt für Parkerleichterungen für Bewohner. Bewohnerparkausweise für die neuen Bewohnerparkbezirke können seit dem 1. April 2026 beantragt werden. Der erste Gültigkeitszeitraum beginnt schrittweise ab 1. Mai 2026.
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Handy-Parken
In Kassel ist es möglich, auf allen öffentlichen Parkflächen die Parkgebühren bargeldlos per SMS oder über eine Smartphone‐App mit dem Handy mithilfe eines „Plattform-Modells“ zu zahlen. Die Plattform wird von „smartparking“, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung ( www.smartparking.de (Öffnet in einem neuen Tab)), betrieben.
So kann beim Bezahlen zwischen mehreren Anbietern gewählt werden:
- PayByPhone ( www.paybyphone.de (Öffnet in einem neuen Tab)),
- EasyPark ( www.easypark.de (Öffnet in einem neuen Tab)),
- moBiLET ( www.mobilet.de (Öffnet in einem neuen Tab)),
- Yellowbrick/flowbird ( www.yellowbrick.de (Öffnet in einem neuen Tab)),
- Parkster ( www.parkster.com (Öffnet in einem neuen Tab)) und
- PARCO ( www.parco-app.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Die jeweils aktiven Anbieter sind auf einem Aufkleber seitlich auf den Parkautomaten erkennbar.
Bargeldlos parken per Anruf, SMS oder App
Den Parkvorgang starten Nutzerinnen und Nutzer bequem per App, Anruf oder SMS. Es muss jedoch beachtet werden, dass nicht jeder Anbieter alle Kanäle bedient. Insbesondere bei der Verfügbarkeit der Buchung via Anruf oder SMS unterscheiden sich die Anbieter.
Die Parkzeit kann nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die städtische Parkgebühr.
Die Konditionen für die Nutzung des jeweiligen Angebots können den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter auf deren Homepage entnommen werden.
Die Stadt Kassel bittet darum, dass spezielle Fragen zu den jeweiligen Angeboten und Funktionen der Apps wie bisher auch direkt an den konkreten Anbieter gerichtet werden.
Verkehrsüberwachung
Ob ein in der Parkgebührenzone abgestelltes Auto über einen gültigen digitalen Parkschein verfügt, erkennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts wie bisher auch am Kfz-Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Das funktioniert für alle an die Plattform angeschlossenen Anbieter.
Die geltende Höchstparkdauer ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort und ist wie bisher auch beim Handyparken unbedingt zu beachten.
Parkgebührenzone Zentrum
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr
Parkzone Handyparken: 341051
Höchstparkdauer 3 Stunden
| Parkdauer | Kosten |
| bis 30 Minuten | 1,00 Euro |
| bis 45 Minuten | 1,50 Euro |
| bis 1 Stunde | 2,00 Euro |
| bis 1 Stunde 15 Minuten | 2,50 Euro |
| bis 1 Stunde 30 Minuten | 3,00 Euro |
| bis 1 Stunde 45 Minuten | 3,50 Euro |
| bis 2 Stunden | 4,00 Euro |
| bis 2 Stunden 15 Minuten | 4,50 Euro |
| bis 2 Stunden 30 Minuten | 5,00 Euro |
| bis 2 Stunden 45 Minuten | 5,50 Euro |
| bis 3 Stunden | 6,00 Euro |
Parkgebührenzone Zentrum II Bad Wilhelmshöhe
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr
Berta-von-Suttner-Straße
Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr
Parkzone Handyparken: 341054
Höchstparkdauer 2 Stunden
| Dauer | Kosten |
|---|---|
| bis 30 Minuten | 1,00 Euro |
| bis 45 Minuten | 1,50 Euro |
| bis 1 Stunde | 2,00 Euro |
| bis 1 Stunde 15 Minuten | 2,50 Euro |
| bis 1 Stunde 30 Minuten | 3,00 Euro |
| bis 1 Stunde 45 Minuten | 3,50 Euro |
| bis 2 Stunden | 4,00 Euro |
Parkgebührenzone II (Außenbereiche)
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr
Parkzone Handyparken: 341052
Höchstparkdauer 3 Stunden
| Dauer | Kosten |
| bis 30 Minuten | 0,50 Euro |
| bis 1 Stunde | 1,00 Euro |
| bis 1 Stunde 30 Minuten | 1,50 Euro |
| bis 2 Stunden | 2,00 Euro |
| bis 2 Stunden 30 Minuten | 2,50 Euro |
| bis 3 Stunden | 3,00 Euro |
Langparken
| bis 5 Stunden | 4,00 Euro |
| bis 9 Stunden | 6,00 Euro |
WICHTIG !:
Langparken ist nur zulässig, wenn es durch die Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird. Beim Ziehen des Parkscheines ist vor Einwurf des Geldes die gelb gekennzeichnete Taste "Langparken" zu betätigen.
Willy-Brandt-Platz (Vorplatz Bahnhof Wilhelmshöhe)
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr
Parkzone Handyparken: 341055
Höchstparkdauer 1 Stunden
| bis 30 Minuten | 1,00 Euro |
| bis 45 Minuten | 1,50 Euro |
| bis 1 Stunde | 2,00 Euro |
Graf-Bernadotte-Platz (Nähe Bahnhof Wilhelmshöhe)
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Täglich in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr
Parkzone Handyparken: 341057
| bis 1 Tag | 5,00 Euro |
| bis 3 Tage | 10,00 Euro |
| bis 7 Tage | 15,00 Euro |
| bis 16 Tage | 20,00 Euro |
Parkplatz Leister'sche Wiese
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Täglich in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr,
längstens bis zu 30 Tagen
Parkzone Handyparken: 341056
| 1 Tag | 1,00 Euro |
Auedamm
Gebührenpflichtige Parkzeit:
Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr
Parkzone Handyparken: 341053
Höchstparkdauer 3 Stunden
| bis 30 Minuten | 0,50 Euro |
| bis 1 Stunde | 1,00 Euro |
| bis 1 Stunde 30 Minuten | 1,50 Euro |
| bis 2 Stunden | 2,00 Euro |
| bis 2 Stunden 30 Minuten | 2,50 Euro |
| bis 3 Stunden | 3,00 Euro |
Langparken
| bis 5 Stunden | 4,00 Euro |
| bis 9 Stunden | 6,00 Euro |