Förderung Balkonkraftwerke

Energiewende selbst machen und Stromkosten sparen? Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen im Rahmen einer Energieeinsparberatung sogar bis zu 500 Euro. Der Antrag kann hier digital gestellt werden.

Die Stadt Kassel fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken und unterstützt damit den Ausbau von Solarenergie im Stadtgebiet. Diese Umsetzung einer Maßnahme der Klimaschutzstrategie 2030 ist ein weiterer Schritt in Richtung der klimaneutralen Stadt Kassel. Durch die Zusammenarbeit mit dem Stromspar-Check kann die Stadt Kassel besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützen.

„Mit diesem Förderprogramm können alle Kasselerinnen und Kasseler sich wirksam an der Energiewende beteiligen und gleichzeitig davon profitieren.“

Simone Fedderke, Stadtklimarätin

Förderung Balkonkraftwerke für alle Bürgerinnen und Bürger in Kassel (150 Euro)

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel können einen Zuschuss von 150 Euro zu ihrem Balkonkraftwerk beantragen. Das Förderprogramm läuft von 2024-2026.

Wie ist der Ablauf?

  1. Sie stellen hier digital einen Antrag.
  2. Bei positiver Prüfung bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid.
  3. Sie erwerben ein Balkonkraftwerk und reichen über das Antragsportal die Rechnung und den Nachweis der Anmeldung beim Marktstammdatenregister ein.
  4. Der Zuschuss in Höhe von 150 Euro wird Ihnen überwiesen. 

Hier können Sie die  Förderrichtlinie PDF-Datei 138 kBeinsehen.

Jetzt Förderantrag stellen (Öffnet in einem neuen Tab)

Kostenübernahme für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Haushalte mit einem niedrigen Einkommen können am Programm des Stromspar-Checks teilnehmen. Bei einer Energiesparberatung überprüft ein Berater des Stromspar-Checks zusammen mit Ihnen, ob in Ihrem Haushalt Energiekosten eingespart werden können. Wenn ihre Wohnung, beziehungsweise Ihr Balkon geeignet ist, wird ein Balkonkraftwerk bei Ihnen installiert (ein Modul, ohne Speicher).

Sie können teilnehmen, wenn Sie die Bedingungen des  Stromspar-Checks (Öffnet in einem neuen Tab) erfüllen, nämlich

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld,
  • geringe Rente (Anspruch auf Grundrente),
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz,
  • Kinderzuschlag beziehen

oder ihr Netto-Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags (1.500 Euro) liegt.

Wichtig ist hierbei: Sollten Sie in einer Wohngemeinschaft leben, muss die antragstellende Person auch die Person sein, die den Hauptmietvertrag und den Stromvertrag abgeschlossen hat. 

Wie ist der Ablauf?

  1. Sie übermitteln über das Formular unten Ihre Kontaktdaten an den Stromspar-Check (Energie 2000 e.V.).
  2. Der Stromspar-Check kontaktiert Sie und vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause.
  3. Bei einer Energieberatung in Ihrer Wohnung wird auch Ihr Balkon geprüft.
  4. Das Balkonkraftwerk wird durch ein Fachfirma installiert. Der Stromspar-Check unterstützt Sie bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks.
Teilnahme Stromspar-Check beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Noch Fragen? Hier gibt es Antworten!