Die Stadt Kassel ist berechtigt Spenden anzunehmen, sofern die Spenden für gemeinnützige Zwecke bestimmt sind, die der Allgemeinheit dienen.
Die Stadt ist auch berechtigt, für ihre unselbstständigen Stiftungen Spenden anzunehmen.
Die unselbstständigen Stiftungen der Stadt Kassel sind:
- Arnold-Bode-Stiftung
- Kasseler Kunstpreis- Dr. Wolfgang Zippel-Stiftung
- Künstler-Nekropole-Stiftung
- Dr. Karl-und-Waltraud-Branner-Stiftung
- Walter-Heilwagen-Stiftung
Überblick gemeinnützige Zwecke
Spendenzahlung
Spenden können auf das folgende Konto bei der Kasseler Sparkasse überwiesen werden:
IBAN | DE16 5205 0353 0000 0110 99 |
BIC | HELADEF1KAS |
Bitte achten Sie bei Tätigung einer Spende darauf, dass im Überweisungstext das Wort „Spende“ sowie der entsprechende Spendenzweck steht, zum Beispiel „Spende KITA Harleshausen II Bastelbedarf“.
Die Stadt Kassel ist berechtigt, für die erhaltenen Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Damit diese ausgestellt werden kann, werden Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und Anschrift benötigt.
Gerne können Sie unser Spendenportal nutzen, um Ihre persönliche Daten zu einer Spende zu hinterlassen.
Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.