Tierschutz Tierschutz bedeutet, das Leben und Wohlbefinden des Tieres zu schützen, um ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitSchaustellung von Tieren (Zoobetrieb), ErlaubnisZoologische Gärten und das Zurschaustellen von Tieren unterliegen der Erlaubnispflicht der Tierschutzbehörde.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierbörseTierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren unterliegen der Erlaubnispflicht der Veterinärbehörde.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierhaltung für Dritte, ErlaubnisWenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Veterinärbehörde.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierschutzWenn Sie Verdacht auf eine tierschutzwidrige Tierhaltung haben, informieren Sie die örtlich zuständige Veterinärbehörde. Die Haltung wird unverzüglich unangekündigt überprüft.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTiertransporteBei der Durchführung von Tiertransporten sind die einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierzucht, außer landwirtsch. NutztiereWer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten, züchten oder damit handeln möchte, benötigt eine Erlaubnis.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitZoohandel (Wirbeltiere), ErlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Veterinärbehörde.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTiere, Tierverkauf (Markt, Börse)Bei der Ausstellung von Tieren sind tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitReisen mit Tieren, Amtstierärztliche KontrolleFür das Reisen mit Heimtieren sind tierseuchenrechtliche Anforderungen zu beachten, ggf. sind amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierarzneimittelDer verantwortungsvolle Einsatz von Tierarzneimitteln dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz und ist Voraussetzung für die Gewinnung sicherer Lebensmittel.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierische Nebenprodukte - beseitigenDie unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und anderen tierischen Nebenprodukten sind wichtiger Bestandteil einer effektiven Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung.Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierseuchenZu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung gehört der Schutz der Nutztiere vor gefährlichen Tierseuchen und ansteckenden Tierkrankheiten, ebenso wie der Schutz des Menschen vor Krankheitsübertragung.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitSchaustellung von Tieren (Zoobetrieb), ErlaubnisZoologische Gärten und das Zurschaustellen von Tieren unterliegen der Erlaubnispflicht der Tierschutzbehörde.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierbörseTierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren unterliegen der Erlaubnispflicht der Veterinärbehörde.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierhaltung für Dritte, ErlaubnisWenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Veterinärbehörde.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierschutzWenn Sie Verdacht auf eine tierschutzwidrige Tierhaltung haben, informieren Sie die örtlich zuständige Veterinärbehörde. Die Haltung wird unverzüglich unangekündigt überprüft.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTiertransporteBei der Durchführung von Tiertransporten sind die einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierzucht, außer landwirtsch. NutztiereWer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten, züchten oder damit handeln möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitZoohandel (Wirbeltiere), ErlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Veterinärbehörde.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTiere, Tierverkauf (Markt, Börse)Bei der Ausstellung von Tieren sind tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitReisen mit Tieren, Amtstierärztliche KontrolleFür das Reisen mit Heimtieren sind tierseuchenrechtliche Anforderungen zu beachten, ggf. sind amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierarzneimittelDer verantwortungsvolle Einsatz von Tierarzneimitteln dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz und ist Voraussetzung für die Gewinnung sicherer Lebensmittel.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierische Nebenprodukte - beseitigenDie unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und anderen tierischen Nebenprodukten sind wichtiger Bestandteil einer effektiven Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung.
Lebensmittelüberwachung und TiergesundheitTierseuchenZu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung gehört der Schutz der Nutztiere vor gefährlichen Tierseuchen und ansteckenden Tierkrankheiten, ebenso wie der Schutz des Menschen vor Krankheitsübertragung.