Die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bildet eine sogenannte Jamaika-Koalition: Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP stellen zusammen 38 der 71 Sitze.
Aktuell: Der Bericht der Universität von Präsidentin Prof. Dr. Ute Clement folgt als Erstes auf die Regularien, und das neue Jugendgremium legt drei Anträge vor: 41 Tagesordnungspunkte, die meisten mit Aussprache, umfasst die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 8. Dezember, ab 16 Uhr im Rathaus, Stavo‐Saal.
Vorlagen des Magistrats betreffen unter anderem Beschlüsse zur Jahresrechnung 2024 samt Entlastung sowie eine Änderung zum Bebauungsplan für das Salzmann‐Areal. Die langfristige Friedhofs‐Entwicklungsplanung ist ebenfalls ein Thema. Zur Debatte stehen auch der Bau eines Hospizes in Harleshausen und ein städtebauliches Konzept für das rund zwölf Fußballfelder große Areal im Stadtteil Wesertor zwischen Franzgraben und Fulda‐Aue (Kaufland). Das Gebiet soll mit dem Ziel Wohnnutzung neu geordnet werden. Zur weiteren Agenda gehören neben zahlreichen Initiativen aus den Fraktionen diesmal drei Anträge des seit diesem Jahr bestehenden Jugendgremiums: Darin geht es um die Errichtung von Notrufsäulen in der Innenstadt, die digitale Intrastruktur an den Kasseler Schulen und einen Hitzeaktionsplan. Den Anfang der Sitzung machen wie üblich die Mitteilungen, Vorschläge der Ortbeiräte und die 30-minütige Fragestunde der Stadtverordneten an den Magistrat. Die komplette Tagesordnung steht hier.
Repräsentative Demokratie vor Ort
Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung in der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) definiert: Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Stadtverwaltung sowie die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Einnahmen. Sie stellt zudem den Haushaltsplan auf. Der Magistrat, dessen Mitglieder ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden (mit Ausnahme des direkt gewählten Oberbürgermeisters) hat diese laufend über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten.
71 Stadtverordnete
In Kassel besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 71 Stadtverordneten. Sie tagt grundsätzlich einmal im Monat an einem Montag von 16 bis etwa 21 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverordneten des Rathauses. Die Einladung mit Tagesordnung wird zuvor im Amtsblatt der Stadt sowie auf der städtischen Internetseite im Bereich Stadtpolitik bzw. Politisches Informationssystem veröffentlicht. Die Teilnahme von Gästen ist beschränkt auf das Zuhören. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für bestimmte Angelegenheiten (etwa Grundstücke betreffend) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Stadtverordnetenvorsteherin
Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsteher bzw. eine Vorsteherin. Die Stadtverordnetenvorsteherin führt die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung und vertritt diese rechtlich und repräsentativ gegenüber dem Magistrat und der Öffentlichkeit. Sie hat die Sitzungen "gerecht und unparteiisch bei Wahrung der Würde und Rechte zu leiten", heißt es in der Geschäftsordnung. Dabei handhabt sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus, kann also beispielsweise Rügen aussprechen, das Wort entziehen oder auch Störende des Saales verweisen.
Traditionell stellt die stärkste Fraktion den Stadtverordnetenvorsteher oder die Stadtverordnetenvorsteherin. Dr. Martina van den Hövel-Hanemann (Bündnis90/Die Grüne) bekleidet seit ihrer Wahl am 19. April 2021 dieses Amt.
Zur ihrer Unterstützung wählten die Stadtverordneten außerdem vier Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Diese sind Dorothee Köpp (Bündnis90/Die Grünen), Anke Bergmann (SPD), Sascha Bickel (FDP) und Maximilian Bathon (CDU).
Ältestenrat
Der Ältestenrat berät die Stadtverordnetenvorsteherin bei der Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Widersprüche gemäß § 32 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Der Ältestenrat wird durch den Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen einer Woche einberufen werden. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat besteht aus dem Vorstand der Stadtverordnetenversammlung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister bzw. dessen Stellvertretung.